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nen iſt der Dienſt in der freiwilligen Krankenpflege, wenn ſich der Schüler für den Dienſt im Etappengebiet(nicht im Heimatgebiet) für die ganze Dauer des Krieges verpflichtet hat und für dieſen Dienſt angenammen worden iſt..... Ich bemerke ausdrücklich, daß zur Notreifeprüfung nur ſolche Schüler zuzulaſſen ſind, welche die Verſetzung nach Oberprima erreicht haben...... Die Zeugniſſe über die Notreifeprüfungen und die vorzeitige Ver⸗ ſetzung in eine nächſthöhere Klaſſe ſind den jungen Leuten erſt nach erfolgtem Eintritt in den Heeresdienſt auszuhändigen.“
2. Es wird daran erinnert, daß ſämtliche Lehrer der Anſtalt, um ein Zuſammenwir⸗ ken von Schule und Haus zu fördern, regelmäßige Sprechſtunden abhalten. Dieſe werden den Schülern zu Beginn jedes Schulhalbjahres bekannt gegeben und ſind auch aus einem Anſchlage im unteren Flur des Anſtaltsgebäudes zu erſehen. Für Beſuche zu andern als den angegebenen Stunden wird dringend um vorherige Anmeldung erſucht, letzteres nament⸗ lich auch dann, wenn eine Auskunft gewünſcht wird, zu der es einer vorausgehenden Be⸗ ſprechung des Klaſſenleiters mit den anderen Herren bedarf. Der Direktor iſt an allen Wochentagen von 12—1 Uhr(nicht ſonntags) in ſeiner Wohnung(im Schulhaus) zu ſprechen.
3. Über die vorausſichtliche Verſetzung oder Nichtverſetzung der Schüler wird vom 15. Februar an keinerlei Auskunft mehr erteilt.
4. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April, morgens 8 Uhr mit der Prü⸗ fung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen werden unter Vorlegung der erforderlichen Urkunden(Geburtsurkunde, Taufſchein, Impf-⸗ oder Wiederimpfungsſchein und, falls der Angemeldete ſchon eine öffentliche Schule beſucht hat, eines ordnungsmäßig ausgeſtellten Abgangszeugniſſes) bis zum 10. April von dem Unterzeichneten erbeten. Die Wahl der Pen⸗ ſionen unterliegt der Genehmigung des Direktors.
5. Die Aufnahme in die Sexta des Gymnaſiums ſoll in der Regel nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre erfolgen. Als Vorkenntniſſe werden gefordert: a) Geläufig⸗ keit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; b) Die Fähigkeit, ein Diktat ohne grobe orthographiſche Fehler nachzuſchreiben; c) Kenntniſſe der für den Anfänger in Betracht kommenden grammatiſchen Begriffe; d) Sicherheit in den vier Grundrechnungs⸗ arten mit unbenannten ganzen Zahlen; e) Bekanntſchaft mit den Hauptgeſchichten des Alten und Neuen Teſtamentes.
6. Will ein Schüler die Anſtalt verlaſſen, ſo iſt dies dem Direktor von dem Vater oder deſſen Stellvertreter ſchriftlich oder mündlich anzuzeigen. Abmeldungen müſſen ſtets vor Beginn des neuen Vierteljahrs erfolgen, widrigenfalls auch für dieſes das Schulgeld zu entrichten iſt. Ohne beſondere Gründe kann übrigens nach§ 33 der Schulordnung der Austritt aus der Anſtalt nur am Ende eines Halbjahres ſtattfinden.
7. Das Schulgeld beträgt für Prima und Oberſekunda jährlich 150, für die übrigen Klaſſen 130 Mark. Neu eintretende Schüler haben außerdem 3 Mark Eintrittsgeld zu ent⸗ richten.
8. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß Schüler der drei unteren Klaſſen auf Erlaß des Schulgeldes nicht rechnen dürfen, und daß auch bei Schülern der übrigen Klaſſen wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit und gute Leiſtungen neben gutem Betragen und dem Nach⸗


