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Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.
(M. E.= Erleß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung; P. S. K.= Provinzialschulkollegium Kassel).
M. E. vom 23. 2. 290. Der wahlfreie Lateinunterricht an den Oberrealschulen beginnt in der Obersekunda mit 3 Wochenstunden..
M. E. vom 20. 2. 28. Merkblatt für die Schüler höherer Lehranstalten, die ein technisch-wissenschaftliches Fach zu studieren wünschen.
1. Wer beabsichtigt, ein technisch-wissenschaftliches Fach zu studieren, muß sich sorgfältig auf seine Eignung hierzu prüfen und sollte erfahrene Männer der Technik zu Rate ziehen. Interesse an tech- nischen Dingen genügt nicht. Neben der allgemeinen Eignung zum wissenschaftlichen Arbeiten sind gute Kenntnisse in der Mathemathik und den Naturwissenschaften, Verständnis für mathematische und naturwissenschaftliche Arbeitsmethoden und ein gutes Vorstellungsvermögen für Raumgebilde unerläßlich. Wer ohne die erforderliche Begabung ein technisch-wissenschaftliches Studium ergreift, hat Mißerfolge auf der Hochschule und noch mehr im späteren Leben zu gewärtigen.
2. Für die meisten technisch-wissenschaftlichen Fächer ist eine praktische Arbeitszeit als Vorbereitung auf das Studium nnd zu seiner Ergänzung notwendig und vorgeschrieben. Sie soll in die handwerkliche Arbeit als die Grundlage technischen Schaffens, in die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge eines Betriebes und in den Aufgabenkreis und die Lebenswelt des Ingenieurs einführen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des Studiums und für die Ausbildung nicht minder wichtig als andere Teile.
3. Um den Erfolg der praktischen Arbeitszeit zu sichern, sind Praktikantenberatungsstellen der deutschen Technischen Hochschulen eingerichtet worden. Es ist unter allen Umständen geboten, vor der Ent- scheidung über die praktische Ausbildung und das Studium die nächste Praktikantenstelle zu Rate zu ziehen, zumal in Preußen in einzelnen Fächern die Bescheinigung einer Praktikantenstelle in den Prüfungen verlangt wird. Die Anschriften der preußischen Praktikantenstellen lauten;
Praktikantenamt Berlin, Technische Hochschule Charlottenburg 2; Praktikantenamt Dortmund, Dortmund, Brandenburger Straße 1; Praktikantenamt Breslau, Technische Hochschule Breslau.
4. Einzelne technische Fachrichtungen sind zurzeit überfüllt. Ihr Studium bietet geringe Aussichten für ein späteres Fortkommen. Auskunft hierüber können die Praktikantenämter, die Berufsberatungsämter und in gewissem Umfange die Fachverbände erteilen.
5. Auch einzelne Hochschulen und Fakultäten sind zurzeit überfüllt. Es ist dringend davor zu warnen, das Studium dorthin zu verlegen, da der Wirkungsgrad des Unterrichts, namentlich in den Uebungen, durch Ueberfüllung leidet. Beispielsweise sind zurzeit mehrere Fachrichtungen an der Technischen Hochschule in Charlottenburg besonders stark überfüllt, während die Technischen Hochschulen in Aachen und Breslau Studierende der meisten Fachrichtungen noch aufnehmen können. Es empfiehlt sich, auch über diese Frage das nächste Praktikantenamt um Rat anzugehen.
M. E. vom 22. 1. 29.
Am 1 Mai 1920 werden in die bereits bestehenden Pädagogischen Akademien je 50 Studenten auf- genommen, und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer uud Jehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frankfurt a. M. zur Ausbildung von Volks- schullehrern und Jehrerinnen. Ferner wird beabsichtigt, zum gleichen Zeitpunkte neue Pädagogische Akademien zur Ausbildung evangelischer Volksschullehrer und Jehrerinnen in Breslau, Erfurt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen. Wegen des noch vor- handenen Ueberflusses an evangelischen Schulamtsbewerberinnen werden jedoch zu den Akademien in Erfurt und Hannover vorläufig nur männliche Studierende zugelassen.
Mit Rücksicht auf die besonders große Zahl noch unbeschäftigter katholischer Schulamtsbewerberinnen werden katholische Abiturientinnen bis auf weiteres in keine Pädagogische Akademie aufgenommen.
Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter besonderen Voraus- setzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und weitere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu ersehen aus dem erkblatt für Berufsberatung B 4:„Der Volksschullehrer“ von Akademiedirektor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu beziehen durch den Verlag von Trowitzsch& Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 20, gegen Vor- einsendung von 35 Rpf.
Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1920 unmittelbar an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Beizufügen sind:
1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,.
2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehranstalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprůͤfung oder über ihr voraussicht- liches Bestehen, ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes, ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit, ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ei halbes Jahr verstrichen ist.
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