Jahrgang 
1928
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Religionslehrern eine kurze Besprechung ab. Vor Beginn der Weihnachtsferien hielten wir eine Feier ab, in der die Schüler unter Leitung und Mitwirkung Studienrat Jungs vor ihren Kameraden und Eltern das SpielWaldweihnacht vorführten. Am 11. Januar hielt der Direktor des Berufsamtes, Herr Menne aus Frankfurt, vor den Schülern und Eltern der Hohen Landesschule und der Oberrealschule einen Vortrag über Berufsfragen. Die Reifeprüfung fand statt am 0., 10. und 12. März 1928; 31 Schüler erhielten das Zeugnis der Reife; davon 3 mit Auszeichnung, 3 mit gut. Am 16. März gab das Schüler-Orchester der Anstalt vor dichtgefülltem Saale ein Konzert unter Leitung des Studienrats Dr. Hartmann. Am 17. März führte Oberschullehrer Lohfink ein Schauturnen der Oberreal- schule vor, das ihr das Lob aller Kenner eintrug. Am 24. März besuchte der Fachberater für Musikunterricht Studienrat Veith aus Frankfurt den Musikunterricht der Anstalt. Die Entlassung der Reifeprüflinge fand am 26. März statt. In seiner Abschiedsrede sprach der Direktor über brennende Erziehungsfragen der Gegenwart und den Bildungswert der Oberrealschule. Die Schülerzeichnungen waren an 3 Tagen kurz vor Schulschluß aus- gestellt. Das Schuljahr wurde abgeschlossen am 31. März mit einem Lichtbildervortrag des Oberschullehrers Herrmann zur Feier des 400 jährigen Todestages Albrecht Dürers.

Während der Osterferien 1928 kam eine Gruppe von 24 französischen Schülern nach Bad Homburg v. d. H. und hat in der dortigen Gegend vom 2. bis 12. April mit Schülern aus Hanau, hauptsächlich Oberrealschülern, sowie aus Frankfurt und Homburg, Wanderungen unternommen und Besichtigungen ausgeführt. Auch gemeinsame Wettspiele wurden veranstaltet. Die Franzosen kamen in Beantwortung eines Besuches, den ihnen Ostern 1927 19 deutsche Schüler, darunter 9 Hanauer Oberrealschüler unter Führung von Studienrat Mittermaier in ihrem Lager bei Paris abgestattet hatten. Sie waren größten- teils Pariser Gymnasiasten, die einer Art Pfadfindervereinigung angehörten.

Zweck derartiger Reisen ist, den Gesichtskreis der jungen Leute zu erweitern und ihnen Gelegenheit zur Erprobung von Sprachkenntnissen zu geben. Nach den gemachten Beobachtungen ist dieser Zweck sowohl bei den Franzosen, wie bei den Deutschen gut erfüllt worden. Die Oberrealschüler waren gemeinsam mit ihren auswärtigen Gästen in der Jugendherberge Homburgs untergebracht.

Die Franzosen besuchten noch Nürnberg, wo sie zwei Tage zubrachten, und ver- weilten auf der Heimreise einen halben Tag in Heidelberg.

Die wichtigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden.

M. E.= Erlaß des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung; P. S. K.= Provinzialschulkollegium Kassel).

1. M E. v. 17. 12. 26. Die Reife für U 2, O 2, UIl kann Schülern beim Abgang von der Schule auch nach 1 ½ jährigen Besuche der O 3, bezw. U 2, bezw. O 2 zuerkannt werden.

2. P. S. K. v. 21. 1. 27. Im Februar ist eine Konferenz über die Versetzungsaussichten abzuhalten. Die Eltern müssen von der Schule durch besondere Mitteilung verständigt werden, daß die Versetzung ihrer Söhne als gefährdet, zweifelhaft oder ausgeschlossen betrachtet werden muß.

3. M. E. v. 25. 4. 27. Ein zu Ostern von der Reifeprüfung zurückgestellter Schüler oder ein Schüler, der die Reife- prüfung nicht bestanden hat, kann erst zum nächsten Ostertermin zur Reifeprüfung zugelassen werden. Er kann sich aber, wenn er die Schule verläßt, bereits nach einem halben Jahre als Nichtschüler zur Reifeprüfung melden.

4. P. S. K. v. 20. 1. 27. Schüler, die im Besitze von gefährlichen Waffen(Revolver, Pistolen) betroffen werden, sind mindestens mit der Androhung der Verweisung, im Wiederholungsfalle mit Verweisung zu bestrafen.

5. M. E. v. 21. 6. 27. Die Reichserziehungsbeihilfen sind grundsätzlich nur auf Vorschlag der Schule und nur für außergewöhnliche Begabungen, deren Förderung im allgemeinen Staatsinteresse liegt, zu vergeben.

6. M. E. v. 11. 8. 27. Versetzungsbestimmungen: 6§ 1. Ueber die Versetzung der Schüler entscheidet die Klassenkonferenz. Jedes Mitglied der Klassenkonferenz urteilt nicht auf Orund der Leistungen in einem oder mehreren Fächern, sondern unter Beräckichtſeune h

der Gesamtheit der Leistungen. Die Entscheidung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleic gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

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