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2. M. E. v.
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Die wichfigsten Erlasse und Verfügungen der Behörden. 1 E.= Erlas des Miniaters für Wiasenschaft, Kunst und Volkabildung; P. S. K.= Provinaialschulkollegium Kassel.) 1. M.
Ztl. v. 5. 5. 25. Die Wahl des Studienrats Dr. Ebeling an der Oberrealschule in Hanau zum Ober-
studienrat einer höheren Lehranstalt des Patronatsbereichs der Stadt Hanau wird bestätigt.
16. 5. 25. Wenn Schulräume für schulfremde Zwecke benutzt werden, so ist das Rauchen darin verboten.
3. M. E. v. 29. 8. 25. Das Tragen von Abzeichen und anderen Symbolen jeder Arf in der Schule selbst und bei Veranstaltungen der einzelnen Schulen oder mehrerer Anstalten z. B. auf Wanderungen, bei Turnspielen usw., auch das bloße Mitbringen dieser Abzeichen wird verboten.
4. M. E. v. 19. 9. 25. Die Ueberlassung von Schulräumen ist politischen Parteien und Vereinen zu versagen, die grundsätzlich den gewaltsamen Umsturz der Verfassung erstreben.
5. M. E. v. 12. 11. 25. Uebergangsbestimmungen zur Reifeprüfung(Auszug).
§ 2. Zur Zurückweisung von der Reifeprüfnng ist nicht Einstimmigkeit der Konferenz, sondern ½ Mehrheit erforderlich.*
§ 5. Zur schriftlichen Prüfung gehören bei allen Anstalten: 1. Ein deutscher Aufsatz. 2. Eine mathe- matische Arbeit; ferner bei der Oberrealschule, 3. eine Arbeit aus einer der neneren Fremdsprachen
(nach Wahl des Prüflings) 4. eine unterwissenschaftliche Arbeit(nach Wahl des Prüflings ent- weder eine physikalische, eine chemische oder eine biologische).
§ 6. Auch in Erdkunde und Deutsch kann mündlich geprüft werden. § 8. Für den deutschen Aufsatz werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt. § 9. Eine Ausschließung von der mündlichen Prüfung erfolgt nicht. 6. M. E. v. 9. 1 26. Auf den Abgangszeugnissen ist die Begründung für die Betragensnoten, die schlechter als
„im ganzen Qut“ sind, und der Grund des Abganges nicht mehr anzugeben 7. Ferien für das Schuljahr 1926/27 Provinz Hessen-Nassau:
Schluß Beginn des Unterrichts Ostern Sonnabend 27. 3. 26 Dienstag 13. 4. 26 Pfingsten Freitag 21. 5. 26 Dienstag 11. 6. 26 Sommer Freitag 2. 7. 26 Dienstag 3. 8. 26 Herbst Dienstag 28. 9. 26 Mittwoch 13. 10. 26 Weihnachten Mittwoch 23. 12. 26 Donnerstag 7. 1. 27
Schluß des Schuljahres 1926/27: Sonnabend, 9. 4. 27.
Besondere Mitteilungen an die Eltern.
1. Die Eltern werden gebeten, die Schulgesetze genau zu beachten, nach denen sie verpflichtet sind, zu Beginn einer Erkrankung eines Schülers der Schule eine Mitteilung möglichst mit Angabe der Krankheit zukommen zu lassen; eine gleiche Mitteilung muß die Schule verlangen, wenn der Schüler den Schulbesuch wieder aufnimmt. Es empfiehlt sich diese Nachricht mittels Postkarte zu geben.
Die Schule muß auf die Beobachtung dieser Vorschriften bestehen, da es immer wieder sogenannte Schulschwänzer gibt, die im Anschluß an eine Krankheit noch Tage und Wochen dem Unterricht fern bleiben, ohne daß die Eltern es wissen.
2. Die Eltern werden gebeten, sich die schriftlichen Klassenarbeiten von ihren Söhnen stets vorlegen zu lassen und sich so dauernd über Fleiß und Leistungen zu unterrichten. Die Lehrer halten Sprechstunden ab, deren Lage auf einem Anschlag am schwarzen Brett zu Beginn des Schuljahres bekannt gemacht wird. Vorherige Anmeldung ist erwünscht. Die Eltern sollten nicht versäumen, mit den Lehrern in Verbindung zu treten, besonders mit dem Klassenleiter und sich eingehend mit ihnen über die körperliche und geistige Veranlagung und Eigenart ihrer Kinder zu besprechen; sie dienen damit am besten dem Fortkommen ihrer Kinder und erleichtern wesentlich die Arbeit der Schule. Der Direktor der Anstalt hat täglich von 11— 12 Uhr Sprechstuude, ist aber bei vorheriger Anmeldung und Verabredung auch zu anderer Zeit zu sprechen. Es ist aber nicht angängig, wie es vielfach geschieht, daß die Eltern die Lehrer während der Unterrichtstunde zu sprechen verlangen; sie müssen sich an die Sprechstunden halten oder bis zur Beendigung der Unterrichtstunde warten. Auch sollten die Eltern ihre Besuche und Erkundigungen bei den Lehrern nicht auf die letzten 4 oder 2 Wochen des Schuljahres verschieben. Die Schule muß es ablehnen kurz vor der Versetzung Auskünfte über die Aussichten der Schüler zu geben.
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