Jahrgang 
1926
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3. Die Eltern der Schüler, die täglich mit der Bahn kommen, werden dringend ordnungsgemäßes Verhalten ihrer Söhne auf der Fahrt und den Bahnhöfen hinzuwirken. Die Klage von Reisenden und den Bahnbehörden über Ungezogenheit der Fahrschüler wollen nicht aufhören.

4. Viele Eltern halten den aufgabefreien Spielnachmittag irrtümlicher Weise für eine nicht Veranstaltung der Schule. Es wird hier nochmals auf den Erlaß des Ministers hingewiesen, nach de

Spielstunden wie jede andere Unterrichtsstunde verbindlich für alle Schüler sind. Das Spielen ist ein Teil des 6

Turnunterrichtes. Desgleichen ist die Teilnahme an den monatlich einmal veranstalteten Wandertagen Pflicht der Schüler..

5. Es muß mit allem Nachdruck gesagt werden, daß es nicht angängig ist, daß Schüler vom Unterricht ferngehalten werden, weil sie zu Haus zu irgendwelchen Zwecken benötigt werden. Solche Schüler müssen wegen unbegründeten Fernbleibens von der Schule bestraft werden und im Wiederholungsfalle die Schule verlassen. In azußerst dringenden Fällen wird die Schule natürlich kurzen Urlaub für solche Zwecke bewilligen können, wenn er vorher bei dem Direktor oder Klassenleiter beantragt wird. u

6. Die Schule kann sich oft nicht des Eindrucks erwehren, daß die Entschuldigungen für Schulversäumnisse nicht immer der Wahrheit entsprechen. Die Eltern sollten bedenken, daß damit jeder sittlichen Erziehung Hohn gesprochen wird, und daß sie damit ihr eigenes Ansehen in den Augen ihrer Kinder herabsetzen und diesen selbst den schlimmsten Dienst erweisen. Auch wird daran erinnert, daß die Entschuldigungen stets vom Vater ausgestellt sein müssen. ¹ 7. Laut Verfügung des Ministers ist es durchaus verboten im Anschluß an die Ferien den Schülern Ufaub zu erteilen. Die Eltern sollten daher nicht solche Anträge stellen. Erfordert die Gesundheit eines Schülers eine längere Erholungszeit als die Ferien, so ist ein amtsärztliches Zeugnis beizubringen.

8. Die Eltern werden gebeten, Beschwerden bei dem Direktor der Anstalt vorzutragen und nicht bei dem Vorsitzenden des Elternbeirat. Der Elternbeirat ist satzungsgemäß nicht die Stelle, an deren einzelne Be- schwerden besprochen und entschieden werden können.

9. Es ist erforderlich, daß die Schüler von den mittleren Klassen ab im Besitze eines guten und ausführlichen Wörterbuches für Französisch und Englisch sind. Die Schule empfiehlt deshalb das französische Wörterbuch von Sachs-Vilatte und das englische von Muret-Sanders(Schulausgabe). Die erste Anschaffung dieser Bücher ist zwar kostspielig; aber es ist nur eine einmalige Ausgabe, und die Bücher können den Besitzern auch über die Schule hinaus im bürgerlichen Berufsleben dienen. Die kleinen Taschenwörterbücher, die sich vielfach in den Händen der Schüler befinden, sind in jeder Weise unzulänglich und für den Unterricht unbrauchbar. Im übrigen warnt die Schule diesmal vor vorzeitigem Ankauf alter Bücher, da eine große Anzahl alter Bücher abgeschafft und neue, die den neuen amtlichen Lehrplänen entsprechen, eingeführt werden mußten.

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