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und daß in zahlreichen Fällen auch die Einwirkung der Mutter durch vermehrte Sorge um den Unterhalt der Familie beeinträchtigt ist. Es ist zwar durch Erlaß vom 24. Sept. 1914 schon die Möglichkeit gewährt, daß zur Entlassung kommende Volksschüler auf etwaigen Wunsch der Eltern oder Vormünder da, wo es mit dem Schulbetrieb vereinbar ist, die Schule noch weiter besuchen dürfen, und dieser Erlaß bleibt für die Kriegsdauer auch weiterhin in Geltung. Aber nicht viele Schüler sind in der Lage, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ülinter diesen Umständen ist es vaterländische Pflicht aller be- teiligten staatlichen Behörden und Gemeindeverwaltungen, insonderheit auch der Jugend- pflegeorganisationen und überhaupt aller Freunde der Jugend, sich der in der ange- deuteten Notlage befindlichen Jugendlichen mit Rat und Tat anzunehmen. Wie dies im einzelnen am zweckmäbigsten zu geschehen hat, wird von den örtlichen Verhaltnissen abhängen. Anhaltspunkte für großstädtische Verhältnisse gibt die Denkschrift des Ber- liner Hauptausschusses für Leibesübungen und Jugendpflege. Namentliceh wird ein plan- mäbiges Zusammenwirken der Gemeinde, der Kirche, der Schule, überhaupt der amt- lichen Organe mit den Jugendpflegeausschüssen und den privaten Jugendpflegebestrebungen der verschiedensten Art, insonderheit auch mit den Stellen für Berufsberatung, Arbeits- und Lehrstellenvermittelung möglichst bald sicher zu stellen sein. Der Herr Minister verkennt nicht die Schwierigkeiten, die einer befriedigenden Lösung der Aufgabe entgegen- stehen, hegt aber das Vertrauen, daß bei der auf allen Gebieten zu Tage getretenen Opferwilligkeit unseres Volkes und bei der überhaupt vorhandenen klaren Erkenntnis von der Notwendigkeit, für die im Felde für das Vaterland Gefallenen einen auch an innerer Tüchtigkeit vollwertigen Ersatz in der heranwachsenden Jugend heranzubilden, auch die Mittel und Wege für die Erreichung des gesteckten Zieles sich finden lassen werden.
26. 18. 2. 15. Ministerialerlab in Betr. der Feier der hundertsten Wiederkehr des Geburts- tages Otto v. Bismarcks.
27. 28. 2. 15. Ministerialerlaß vom 8. 2. 15. N II Nr. 110 1. Für die Schüler der Ober- klassen der höheren Lehranstalten, die zum Ostertermin die Versetzung nach 0 I, U I, 0 II und UI II erreichen und nachweisen, daß sie von einem Truppenteil zum Heeres- dienst angenommen worden sind, haben während des Krieges die in dem Erlasse vom 1., 11. und 31. August 1914 getroffenen Ausnahmebestimmungen mit der Maßgabe Geltung, dab die Notprüfung und die Zuerkennung der Reife für eine höhere Klasse vom 1. Juni d. Js. ab statthaben dürfen. Dem Heeresdienst gleichzurechnen ist der Dienst in der freiwilligen Krankenpflege, wenn sich der Schüler für den Dienst im Etappengebiet(nicht im Heimatgebiet) für die ganze Dauer des Krieges verpflichtet hat und für diesen Dienst angenommen worden ist.
III. Zur Geschlehte der Anstalt.
Die Aufnahmeprüfung fand Dienstag den 21. April 1914 statt. Das neue Schuljahr wurde Mittwoch den 22. April 1914, vormittags 8 Uhr eröffnet.
In der Zeit vom 10.—29. Mai nahm Professor Dr. Arendt an einem Kursus zur Ausbildung von Ruderlehrern in Wannsee teil.
Am 18. Juni fanden die üblichen Klassenausflüge statt, die auf Seite 14 übersichtlich zusammen- gestellt sind. Den 3 Oberklassen wurde aus der Jubiläumsstiftung eine Beihilfe für diese Ausflüge gewührt.
Am 29. Juni, 24. und 31. August und 1. September 1914 mußten die Nachmittagsstunden, am 1. und 2. Juli die letzte und am 3. Juli die beiden letzten Vormittagsstunden der Hitze wegen ausfallen.
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