Jahrgang 
1915
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21. 29. 12. 14. Desgl. bei Beschaffung von Stahlfedern sind inländische Erzeugnisse

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zu bevorzugen. 29. 12. 14. Ferienordnung für das Schuljahr 1915.

30. 12. 14. Ministerialerlaß in Betr. des Jahresberichtes für das Schuljahr 1914/15.

Im laufenden Schuljahre erscheint es besonders wertvoll, die Teilnahme des Eltern- hauses an dem Schulleben zu beleben und über die Beteiligung der höheren Schulen an den kriegerischen Ereignissen sowie über die vielfachen Schwierigkeiten, durch die der Unterricht infolge des Krieges beeinflußt worden ist, eingehend zu berichten.

Es ist aber nichts dagegen einzuwenden, dab, abgesehen von den notwendigen statistischen Nachweisungen, der sonstige Inhalt möglichst kurz gefabt, insbesondere auch von der Wiedergabe der Lehraufgaben und von der Herausgabe einer wissenschaftlichen Beilage Abstand genommen wird.

Für die nach dem Frieden erscheinenden Jahresberichte aller höheren Schulen in Preußen ist eine gemeinsame Beilage in Aussicht genommen. Diese würde neben Auf- sätzen über die verschiedenen Beziehungen des höheren Schulwesens zum Kriege und statistischen Nachweisungen über die Beteiligung der Lehrer und Schüler am Feldzuge eine zusammenhängende Schilderung der Verhältnisse an den öffentlichen höheren Lehr- anstalten während des Krieges sowie von Kriegserlebnissen der Angehörigen der höheren Schulen enthalten. Solche Schilderungen und insbesondere Feldpostbriefe von Lehrern und Schülern, soweit sie sich zur Veröffentlichung zu eignen scheinen, sind entweder in Urschrift oder in wortgetreuer Abschrift an die Geheime Registratur U II des Ministeriums der geistlichen Unterrichtsangelegenheiten einzusenden.

3. 2. 15. Ministerialerlaß, U II Nr. 54 I U II W,(Berlin 108, den 29. Januar 1915).

Wenn es auch durch die Bemühungen der Königlichen Provinzialschulkollegien gelungen ist, den Unterricht an den höheren Lehranstalten trotz der Kriegsverhältnisse im allge- meinen aufrecht zuerhalten und durchzuführen, so sind doch durch die notwendigen Ver- tretungen und Verschiebungen im Unterricht, durch häufigen Lehrerwechsel und Ausfall von Stunden mancherlei Störungen unvermeidlich gewesen. Die Lehraufgaben haben daher vielfach nicht in der Weise erledigt werden können, wie es in gewöhnlichen Zeiten gefordert werden müßte. Auch sind Lehrer und Lehrerinnen, wie Schüler und Schülerinnen durch die überwältigenden Eindrücke der großen Zeit, die wir durchleben, und vielfach auch durch schweres Unglück in den Familien in der regelmäßigen Arbeits- leistung beeinträchtigt worden. Das Königl. Provinzialschulkollegium wolle darauf hin- wirken, daß auf diese Hemmungen bei der bevorstehenden Versetzung bei aller Gewissenhaftigkeit in den Anforderungen gebührend Rücksicht genommen wird, besonders wo es sich um Schüler handelt, die sonst den Anforderungen der Schule entsprochen haben. Die Versetzungsfähigkeit wird unter den gegenwärtigen Verhält- nissen ganz besonders nach dem Gesichtspunkte zu beurteilen sein, ob der Schüler im- stande sein wird, mit Erfolg an dem Unterricht der nächstjährigen Klasse teilzunehmen.

15. 2. 15. Ministerialerlaß, in dem wiederholt darauf hingewiesen wird, wie dringend erwünscht es ist, der Jugendpflege in der gegenwärtigen Kriegszeit verstärkte Auf- merksamkeit und Förderung angedeihen zu lassen. In besonders schwieriger Lage und darum umfassenderer Fürsorge bedürftig erscheinen diejenigen Jugendlichen, die nach Entlassung aus der Schule eine geeignete Arbeits- oder Ausbildungsgelegenheit bisher nicht gefunden haben. Die Zahl dieser Jugendlichen wird sich zu Ostern noch steigern, da die gegenwärtige Lage unserer Volkswirtschaft den Übergang von der Schule in die Erwerbstätigkeit und namentlich in eine dringend zu wünschende geordnete Be- rufstätigkeit vielfach erschwert. Dazu kommt, daß unter der heranwachsenden Jugend viele der Beratung und erziehlichen Leitung des im Felde stehenden Familienvaters entbehren