Jahrgang 
1927
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Ob in beſonderen Fällen von der Forderung hinreichender turneriſcher, muſikaliſcher und techniſcher Vor⸗ bildung abgeſehen werden kann, bleibt meiner Entſcheidung vorhalten.

2. Es wird beabſichtigt, Anfang Mai 1927 in Frankfurt a. Main eine pädagogiſche Akademie auf ſimultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksſchullehrern und Volksſchullehrerinnen zu eröffnen. Für die Aufnahme gelten die Beſtimmungen meiner Bekanntmachung vom 1. November 1926 UIII 2459 II, UII. 1(Zentralblatt für die geſamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 1926, Heft 22, S. 388). Berlin WS, den 10. Januar 1927. Der Preußiſche Miniſter für Wiſſenſchaft, Kunſt und Volksbildung.

Min.⸗Erlaß UVI 3616 vom 2. 2. 27. Die Benutzung der vom deutſchen Jugendherbergs⸗ verband für den Aufenthalt ganzer Schulen geſchaffenenKinderdörfer wird empfohlen.

Min.⸗Erlaß UII 434 vom 23. 2. 27. Der Benutzer von Schülerferienkarten hat einen Per⸗ ſonalausweis bei ſich zu führen, den er bei der Löſung der Fahrkarten vorzuzeigen hat.

Vfg. o. Nr. vom 1. 4. 27. Die Neueinführung folgender Lehrbücher wird genehmigt: Jung⸗ las Licht und Leben, 3 Teile, und Bremer Kirchengeſchichtliche Charakterbilder für den kathol. Religionsunterricht; LeſebuchDeutſches Erbe, Bd. 7, 8, 9, für die drei oberſten Klaſſen; Roſenberg Lehrbuch der Phyſik, Ausg. C, für Realgymnaſium, und Winder⸗ lich Lehrbuch der Chemie für höhere Lehranſtalten.

VIII. Mitteilungen an die Eltern. a. Wichtige Punkte der Schulordnung.

1. Das Schulgeld iim erſten und zweiten Quartalsmonat je 17 Mk., im dritten 16 Mk.) iſt bis zum 10. jeden Monats an die Kaſſe der Hohen Landesſchule, Poſtſcheckkonto Franfurt a. Main Nr. 54 071, einzuzahlen. Am 15. jeden Monats werden die rückſtändigen Zahlungen in der Schule bar eingezogen.(Am 10. Mai ſind alſo zwei Raten fällig, zuſammen 34 Mk., dazu bei neu eingetretenen Schülern 5 Mk. Aufnahmegebühr).

2. Geſuche um Freiſtellen und Lehrbücher⸗Freiheit, für welche nur bedürftige und wür⸗ dige Schüler in Betracht kommen, müſſen zu Beginn des Schulhalbjahres auf einem bei der Schulleitung erhältlichen Fragebogen eingereicht werden.

3. Abmeldungen ſind von den Eltern ſchriftlich dem Direktor bis zum letzten Tage des Monats zu erſtatten. Geht die Abmeldung ſpäter ein, ſo iſt das Schulgeld auch für den folgenden Monat zu entrichten.

4. Die Schüler ſollen ſich innerhalb der letzten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude einfinden. Für abgeſtellte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haftung. Wer ſich der für die Fahrradhalle aufgeſtellten Ordnung nicht fügt, verliert die Vergünſtigung ſein Rad auf dem Schulgrundſtück abſtellen zu dürfen.

5. Erkrankt ein Schüler, ſo haben die Eltern möglichſt am erſten Tage(gegebenenfalls durch die Poſt) dem Klaſſenlehrer Anzeige zu machen. Bei Aclreraufnahme des Schulbeſuchs iſt, falls die Verſäumnis länger als zwei Tage gedauert hat, eine zweite Beſcheinigung über die Art und Dauer der Krankheit vorzulegen. Auf Verlangen iſt eine ärztliche Beſcheinigung beizubringen.

6. Verſäumniſſe anderer Art erfordern die vorher einzuholende Genehmigung des Klaſſenlehrers, gehen ſie über einen Tag hinaus, diejenige des Direktors. Urlaub im An⸗ ſchluß an die Ferien iſt ſtets bei dem Direktor zu beantragen. In der Regel wird er nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes gewährt.

7. Falls Eltern ihren Kindern Privatunterrichterteilen laſſen wollen, ſo iſt vorherige Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer erwünſcht.

8. Wirtshäuſer, Konditoreien uſw. in der Stadt und ihrer näheren Umgebung dürfen Schüler nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten beſuchen. Eine Ausnahme machen die Schü⸗ ler der Prima, denen der Beſuch beſtimmter Wirtſchaften geſtattet iſt.

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