Jahrgang 
1927
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9. Sämtliche Lehrer haben Sprechſtunden angeſetzt, in denen ſie auch ohne vorherige Anmeldung zu ſprechen ſind. Vorherige Anmeldung iſt aber dann erwünſcht, wenn die Eltern ſolche Erkundigungen einziehen wollen, für die ſich der Klaſſenlehrer mit anderen Lehrern vorher beſprechen muß. Über Verſetzung oder Zeugniserteilung können in den letzten vier Wochen vorher Auskünfte nicht mehr erteilt werden.

b. Beſonderes.

1. Der Jahresbeitrag zu der für alle verbindlichen Schüler⸗Unfallverſicherung iſt auf 1.50 Mk. erhöht worden. Er iſt am 1. Mai und am 1. Oktober mit je 75 Pfg. fällig und wird in der Schule eingeſammelt.

In einem Miniſterialerlaß wird über das erſte Jahr der obligatoriſchen Schülerunfallverſicherung mitgeteilt, daß 3847 Schadensfälle gemeldet und über 200 000 Mk. Entſchädigungen gezahlt worden ſind. Der Erlaß ſchließt mit fol⸗ gender Mahnung:Die Erfahrungen des abgelaufenen Verſicherungsjahres haben nämlich ergeben, daß ſelbſt bei geringfügigen Verletzungen erſte Spezialärzte herangezogen oder gar zwei oder drei Arzte konſultiert worden ſind. Auch iſt die Krankenhausbehandlung in nicht ſeltenen Fällen gefordert worden, obwohl ſie nach Lage der Sache nicht unbedingt nötig erſchien. Es bedarf keiner beſonderen Betonung, daß hierdurch die Koſten des Verſicherungsbetriebes ſich unverhältnismäßig erhöhen. Eine reibungsloſe Abwickelung der Schülerunfallverſicherung auch zu den neuen Sätzen wird nur dann möglich ſein, wenn von allen beteiligten Stellen an der Niedrighaltung der Schadenskoſten gearbeitet wird. Geſchieht dies nicht, ſo muß damit gerechnet werden, daß die Beiträge weiter erhöht werden müſſen und daß ſchließlich die Schülerunfallverſicherung wegen nicht mehr tragbarer Höhe der Prämien überhaupt auf⸗ gegeben wird. Dieſes wäre aber mit Rückſicht auf die ſchon jetzt feſtzuſtellenden ſegensreichen Wirkungen der Unfall⸗ verſicherung für die Schulen, die Schüler und die Eltern zu bedauern.

2. Der Spielnachmittag iſt Beſtandteil des pflichtmäßigen Turnunterrichts. Anträge auf ge⸗ legentliche Beurlaubung wegen häuslicher Inanſpruchnahme des Sohnes müſſen deshalb ab⸗ gelehnt werden.

3. Allen Schülern wird die Beſchaffung zweckmäßiger Turnkleidung(kurze Sporthoſe) emp⸗ fohlen. Sie erhöht die Turnfähigkeit und iſt zugleich ſparſam, da die Straßenkleidung im heutigen Turn⸗ und Sportbetrieb ſtark mitgenommen wird.

4. Die Staatl. Polizeiverwaltung macht darauf aufmerkſam, daß der Verkehr in den belebten Straßen nachmittags häufig geſtört wird durch promenierende oder gar herumſtehende Gruppen größerer Schüler. Bei den heutigen Verkehrsſchwierigkeiten, insbeſondere bei der Enge der Ha⸗ nauer Hauptſtraßen muß von der Einſicht der Jugend erwartet werden, daß ſolche unzeitgemä⸗ ßen Unſitten verſchwinden.

5. Es wird empfohlen, Briefe dienſtlichen Inhalts nicht namentlich zu adreſſieren, damit ſie nötigenfalls von einem Vertreter geöffnet werden können.

6. Auch an dieſer Stelle ſeien Eltern und Freunde der Anſtalt auf die in der Chronik (S. 20) erwähnte Ecce⸗Feier hingewieſen. Wir bitten für dieſe Feier in Frage kommende Mittei⸗ lungen an das Kollegium gelangen zu laſſen.

7. Im Einverſtändnis mit dem Elternbeirat wird gebeten, Anfragen und Beſchwerden, die Einzelfälle betreffen, bei dem in Frage kommenden Lehrer oder dem Direktor vorzubringen. Der Elternbeirat iſt ſatzungsgemäß zuſtändig nur fürWünſche und Anregungen des Elternkreiſes, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ſind. In Einzelfällen wird die zu⸗ nächſt nötige Aufklärung nur bei direkter Fühlungnahme möglich ſein.

8. Die Eltern werden gebeten, die öffentlichen Veranſtaltungen der Schule regelmäßig zu beſuchen. Dieſe Gelegenheiten, ſich vom Schulleben einen perſönlichen Eindruck zu verſchaffen und mit den Lehrern in zwangloſere Berührung zu kommen, ſollten von niemandem verſäumt werden.

Hanau, im April 1927. Dr. W. Gaede.

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