tor ſprach Herrn Bürgermeiſter Dr. Müller den herzlichſten Dank der Anſtalt aus. Die Prämien erhielten: der Abiturient Geſſer(Birts„Vom Leben der Antike“), der Abiturient Weitzel(v. Schlö⸗ zers„Menſchen und Landſchaften“), die Unterſekundanerin Erbs(L. Richters„Lebenserinnerun⸗ gen“), der Quartaner Grünbaum(Löns'„Mümmelmann“), der Quintaner Opfermann(Graf Luckner„Seeteufel“).
VII. Erlaſſe und Verfügungen.
Min.Erla U II 358 vom 22. 2. 26. Die Schülerunfallverſicherung wird obligatoriſch ein⸗
geführt.
Min.⸗Erlaß U II 466 vom 26. 3. 26. Das ausnahmsweiſe überſpringen von Klaſſen in den höheren Schulen wird geregelt.(Springen dürfen nur beſonders leiſtungsfähige Schüler; die unterſte Klaſſe darf nicht überſprungen werden; die Entſcheidung trifft die Klaſſenkonferenz im Einverſtändnis mit dem Erziehungsberechtigten.)
Min.⸗Erlaß U I 36 144 vom 29. 5. 26. Für das techniſche Studium iſt durchweg eine prak⸗ tiſche Ausbildung vorgeſchrieben. Schüler, die ein ſolches Studium beabſichtigen, ſollen ſich ſechs Monate vor der Reifeprüfung mit der Techniſchen Hochſchule, die ſie beſuchen wollen, in Verbindung ſetzen.
Min.⸗Erlaß U II 482 vom 18. 6. 26. An Schulfeiertagen iſt es den Schülern geſtattet, die verfaſſungsmäßigen Reichs⸗ und Landesfarben in der Schule zu tragen.
Vfg. S 7749 vom 2. 7. 26. Aus dem Fonds zur Förderung des Schülerruderns werden 200 Mark überwieſen.
Min.⸗Erlaß U II 1328 v om 21. 7. 26. Bei Schülern, die einen längeren Krankheitsurlaub
erhalten haben, ſoll, wenn ſie zur alten Anſtalt zurückkehren, von einer Aufnahmeprüfung abgeſehen und zunächſt die Aufnahme in die alte Klaſſe verſucht werden.
Min.⸗Erlaß U II 100 vom 22. 7. 26. Einführung der neuen Reifeprüfungsordnung.
Vfg. 8720 vom 26. 7. 26. 600 Mark zur Beſchaffung von Turngeräten bewilligt.
Vfg. S 8442 vom 4. 8. 26. Gebrauch von Jungbluth„Elementa latina“ für den lateiniſchen. Anfangsunterricht in UII verſuchsweiſe genehmigt.
Vfg. 9404 vom 17. 8. 26. Für naturwiſſenſchaftliche Schülerübungen 100 Mk. überwieſen.
Min.⸗Erlaß UI III 2921 vom 4. 11. 26. Angeſichts der in letzter Zeit ſich häufenden An⸗ ſchläge auf Eiſenbahnzüge ſind in allen Schulen die Kinder vor frevelhaftem Spielen an den Bahnanlagen zu warnen.
Min.⸗Erlaß UIII 2459 und UIII 5149. Die Aufnahme folgender Bekanntmachungen in die Jahresberichte wird angeordnet:
1. Am 3. Mai 1927 werden in die ſtaatlichen Pädagogiſchen Akademien je 50 Studierende neu aufgenommen, und zwar in Elbing zur Ausbildung evangeliſcher Volksſchullehrer, in Kiel zur Ausbildung evangeliſcher Volksſchullehrer und Lehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholiſcher Volksſchullehrer.
Der Bildungsgang iſt zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter gewiſſen Vorausſetzungen können Stipendien gewährt werden. Internate ſind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne ſind bei den Sekretariaten der Pädagogiſchen Akademien erhältlich. Aufnahmegeſuche ſind bis ſpäteſtens zum 15. März 1927 an die Akademiedirektoren unmittelbar zu richten.
Der Meldung ſind beizufügen:
1. ein Lebenslauf,
2. eine beglaubigte Abſchrift des Reifezeugniſſes einer neunklaſſigen höheren Lehranſtalt oder eine Beſcheinigung des Anſtaltsleiters über die beſtandene Reifeprüfung oder über das vorausſichtliche Beſtehen derſelben,
3. ein Geſundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienſtſiegels berechtigten Arztes. 3
Im Laufe des Monats April werden die Bewerber, deren Aufnahme in die Akademie in Ausſicht genom⸗ men iſt, zu einer Prüfung ihrer muſikaliſchen Kenntniſſe und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer Liedes und Vertrautheit mit Klavier oder Violine oder Orgel) am Akademieort einberufen. Die Bewerberinnen werden ſich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntniſſe und Fertigkeiten in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeſchloſſenen Lyzeumsbildung ausweiſen müſſen.
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