h. b) Geſundheitsfürſorge.
Regelmäßige Beaufſichtigung durch einen Schularztiſt als dringendes Bedürfnis erkannt, aber noch nicht eingerichtet, da die allgemeine Regelung für Staatsanſtalten erwartet wird. In⸗ zwiſchen ſind wir Herrn Stadtarzt Dr. Lade zu Dank verpflichtet, der die Einrichtungen der ſtädti⸗ ſchen Schulkinderfürſorge(wie Erholungskuren, Unterſuchung von mit Körperfehlern behafteten Kindern u. a. m.), ſoweit möglich, auch unſeren Schülern zu gute kommen läßt.— Die allgemeine Unfallverſicherung, die durch Miniſterialerlaß ſeit Beginn des Schuljahres an den ſtaat⸗ lichen Anſtalten verbindlich iſt, wurde in 10 Fällen in Anſpruch genommen, ſie hat ſich gut bewährt. Das Lehrerkollegium hat ſich ihr angeſchloſſen.— Hinſichtlich der Fahrſchüler, deren Zahl nicht groß iſt, ſind beſondere Übelſtände nicht in Erſcheinung getreten. Im Schulhauſe iſt Gelegenheit geboten, warme Milch zum Frühſtück zu trinken. Etwa 40 Schüler machten davon Gebrauch.
i. Schulgeld und Anterſtützungsmittel
Das Schulgeld beträgt jährlich 200 Mark, und zwar ſollen im erſten und zweiten Monat je 17 Mk., im dritten Monat des Quartals 16 Mk. gezahlt werden.(Siehe auch in den Mitteilungen an die Eltern Nr. 1, Seite 22).
20 Prozent des geſamten Schulgeldaufkommens ſtehen für Geſchwiſterermäßigungen ſowie zur Förderung begabter und bedürftiger Schüler zur Verfügung. Haben Erziehungsberechtigte mehrere Kinder auf öffentlichen oder privaten mittleren, höheren, Fach⸗ oder Hochſchulen, ſo tritt eine Ermäßigung des Schulgeldes ein und zwar um 25 Prozent bei dem zweiten Kinde, um 50 Prozent bei dem dritten Kinde. Weitere Kinder ſind ſchulgeldfrei.— Der nach Abzug dieſer Ge⸗ ſchwiſterermäßigung von den 20 Prozent verbleibende Betrag iſt zur Förderung begabter und be⸗ dürftiger Schüler beſtimmt. Dieſe Förderung kann erfolgen in Form einer ganzen oder teil⸗ weiſen Schulgeldbefreiung, der leihweiſen Hergabe von Lehrmitteln oder von Erziehungsbei⸗ hilfen. Für dieſe Vergünſtigungen, die im Dienſt einer planmäßigen Schülerausleſe ſtehen, kom⸗ men nur ſolche Schüler in Betracht, welche ſich durch tüchtige Leiſtungen und ſittliches Wohl⸗ verhalten auszeichnen. Im erſten Schuljahr werden Freiſtellen dieſer Art in der Regel nicht ver⸗ liehen.
Anträge auf Freiſtellen und leihweiſe Hergabe von Lernmitteln ſind erſtmalig am Semeſter⸗ beginn an den Direktor einzureichen und jährlich zu Oſtern zu erneuern.
Im Berichtsjahr ſtanden 42,2 Freiſtellen zur Verfügung; davon wurden etwas über 2 für den Ausbau der Hilfsbücherei benötigt, rund 20 Stellen konnten für die geſetzliche Geſchwiſter⸗ ermäßigung beanſprucht werden, ſo daß nur etwa 20 Freiſtellen(d. h. nicht ganz 10 Prozent der Schülerzahl) an minderbemittelte Schüler vergeben werden konnten. Dieſe Zahl muß bei der allgemeinen wirtſchaftlichen Not und bei der Höhe des Schulgeldes als viel zu gering bezeichnet und die Erhöhung des Freiſtellenprozentſatzes bei Regierung und Parlament dringend gefordert wer⸗ den. Der Elternbeirat beſchloß einen dahingehenden Antrag. In 8 Fällen verzichteten Erziehungs⸗ berechtigte in dankenswerter Weiſe auf die ihnen zuſtehende Geſchwiſterermäßigung. Nach einem neuen Miniſterialerlaß ſoll dieſe in Zukunft nur noch auf Antrag gewährt werden.— Erzie⸗ hungsbeihilfen konnten nicht vergeben werden, die Anſchaffungen für die Schülerhilfsbücherei wurden auf das Notwendigſte beſchränkt.
Aus den überſchüſſen von Eintrittsgeldern und Spenden bei Schülerveranſtaltungen wurde eine Unterſtützungskaſſe gegründet, aus der beſonders bei größeren Wanderungen be⸗ dürftigen Schülern ein Zuſchuß gewährt werden ſoll. Ihr Beſtand betrug am Ende des Schul⸗ jahres 560.79 Mk.
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