Jahrgang 
1906
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15. Oktober, Weihnachtsferien vom 22. Dezember mittags bis zum .. an. ArüLiin ar: gewiese Sonntag dem 24. März bis zum S. April einschließlich. Ausdrücklie h wird darauf hingewiesen, daß

der Unterricht vor den Püngstierien bereits Freitag den 1. Juni, vor den Sommerferien bereits

Freitag den 6. Juli geschlossen wird, daß jedoch an diesen beiden d. h. bis zur letzten Nachmittagsstunde einschließlich durchgeführt werden muß.

8. Urlaub im Anschlusse an die Ferien kann in der Regel nur auf Grund eines maßgebenden ärztlichen Zeugnisses, unter Umständen des Kreisarztes, erteilt werden. Derartige Gesuche sind rechtzeitig vor Anfang der Ferien einzureichen. Ich hitte die Eltern wiederholt dringend, wenn nicht der Gesundheitszustand ihrer Söhne eine Verlängerung der Ferien als un- bedingt notwendig erscheinen läßt, vom Nachsuchen um Urlaub abzusehen.

9. In der Zeit vom 19. November 1906 bis zum 16. Februar 1907 einschließlich beginnt der Vormittagsunterricht um 8 ½ Uhr.

10. Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Er kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in denen die Sehüler die nötige Pberwachung finden.

11. Alle amtlichen Zuschriften, sofern sie nicht ausschließlich für die Kenntnisnahme des Direktors bestimmt sind. bitte ich im Interesse der schnellen Erledigung nicht an den Direktor persönlich, sondernan das Königliche Gymnasium zu Hanau zu adressieren.

12. Montag den 23. April findet von S Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei ihrer Anmeldung sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurückgelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein), 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein orduungs- mäbßiges Abgangszeugnis beibringen

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen, empfiehlt sich

nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemäßem Lesen

und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) Die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Febler niederzuschreiben und eine kurze Erzühlung mündlich wiederzugeben; c) praktische Ge- läufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Ge- schichten. Vorkenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und niecht erwünscht.

13. Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen vierteljährlich 32 ½ Mark.

14. Montag den 23. April. nachmittags 4 Uhr finden sich die am Orte anwesenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitteilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.

Dienstag den 24. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Sehlub der Eröffnungsfeier.

Hanau, den 20. März 1906.

Dr. Braun, Königl. Gymnasial-PDirektor.

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7. Januar, Osterferien von

Tagen der Unterricht unverkürzt.