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Wenn auch viele seiner Amtsgenossen seine Ansicht nicht teilten, jedenfalls ist es für ihn ehrend. daß er den Mut hatte, seine Ansicht mannhaft zu vertreten. Doppelt ehrend ist es für den Bruder Pedro, daß er die Verstimmung über diese Vorkommnisse, die wohl auch er und die ganze Familie geteilt hat, die Schule, an der sich nun einmal die unliebsamen Vorgänge abgespielt hatten. nicht entgelten ließ. iiber jenen Bruder entnehme ich zunächst dem Jahresbericht der Anstalt von Ostern 1843 S. 49 folgende Notizen:„Am 17. September erfolgte die gnädigste Ernennung des bis dahin blos „beauftragten Lehrers dahier, Wilhelm Eduard Jung, zum ordentliehen Lehrer.— In Hanau „geboren am 19. März 1812, besuchte er seit Michaelis 1822 das Gymnasium seiner Vaterstadt „und bestand die Prüfung der Reife Ostern 1829). Im Herbste desselben Jahres bezog er die „Universität Marburg. wo er sich den theologischen Studien widmete. Nach bestandenem „Fakultätsexamen, im September 1832, ging er im August 1833 als Hauslehrer nach Nieder- „Schlesien, gab aber schon im Frühling 1835 diese Stelle wieder auf, um sich ungestörter zu dem „theologischen Examen pro ministerio vorzubereiten. Unmittelbar nach dieser Prüfung. die „im Februar 1836 erfolgte, ward er als beauftragter Lehrer zur Erteilung des lateinischen „und deutschen Elementarunterrichts, sowie des Unterrichts in der hebräischen Sprache dem „hiesigen Gymnasium beigegeben. Hier entwickelte sich in ihm allmäblich die Neigung zum aus- „Schließlichen Lehrerberuf, weshalb er sich den Gymnasialstudien ganz hingab. sich dem vor- „Schriftsmäßigen Examen am 2. Dezember 1839 unterzog, und seitdem ununterbrochen in dem „bezeichneten Kreise am hiesigen Gymnasium thätig war.“
Wegen leidender Gesundheit sab er sich im Herbst 1850 genötigt, zunächst für ein Jahr um Urlaub nachzusuchen. Er trat zwar kurz nach Beginn des Jahres 1852 seinen Dienst wieder an. mußte aber nach einer Verfügung des Kurhessischen Ministeriums des Innern vom 14. Juni 1852 außer Funktion treten, weil er es ablehnte, sich auf eine durch Entschließung des Kurfürsten vom 26. Februar 1852 anderweit geregelte Dienstanweisung, die besonders die kirchliche Stellung der Gymnasiallehrer betraf, verpflichten zu lassen. Durch Urteil des Kurfürstlichen Disciplinargerichts- hofes erster Instanz vom 24. April und 28. September 1854 ward gegen ihn auf Dienstentlassung erkannt, doch wurde dies Urteil durch Erkenntnis des Disciplinar-Gerichtshofes zweiter Instanz vom 19. Juli 1856 aufgehoben, und Eduard Jung freigesprochen. Er ward wieder in Dienst gestellt und an das Progymnasium zu Schmalkalden versetzt, jedoch auf sein Nachsuchen nunmehr pensioniert. (vgl. die Programme der Jahre 1852— 1857). Eduard Jung lebte später hier als Privatmann und starb im Oktober 1876.
Freundlicher verlief die Gymnasiallaufbahn eines anderen Mitglieds der Familie. Ein Sohn des Ehepaares Pedro Jung namens Wilhelm Jung, geb. am 20 Januar 1842, war einer der sieben Hanauer Gymnasiasten, die im Jahre 1859 die Anregung zu einer Sammlung unter den deutschen
*) Nach dem Album war er der Sohn des Sekretarius bei der Landkasse Jung. Nach Familiennachrichten hatte dieser die Vornamen Ludwig Alexander und war der Sohn des Rentmeisters Jean Philipp Jung. Dieser Johannes Philippus Jung ist immatrikuliert an der Universität Hanau am 7. September 1737 und war nach der Matrikel der Sohn des Rektors Friedrich Jung. Er wird zuerst mit vollem Namen erwähnt als von Quarta nach Tertia versetzt Herbst 1732. Bei seiner Entlassung zur Universität hielt er öffentlich eine Rede de utilissimo pariter atque iucundissimo historiarum studio. Am 13. Februar 1731 hat Rektor Jung noch folgenden Eintrag gemacht: Franciscus Wilhelmus Jungius filiolus meus 4 ¾(!) annorum in sextam classem a me introducebatur, postquam per 15 menses apud D. Fabrum tri- vialem Paedagogum frequentãrat(sc. scholas).


