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Das ihm eingehändigte Exemplar hat er sorgfältig aufzubewahren und beim Beginne jedes
Semesters dem Ordinarius vorzuzeigen.. 4. Ist dasselbe verloren gegangen, so hat er für ein neues 50 Pfg. an die Gymnasialkasse zu
entrichten.
Vorstehendes Statut enthält Anordnungen, welche teils die äussere Organisation der Anstalt betreffen, teils disziplinarischer Art sind. Es versteht sich, dass die letzteren für unsere Schüler die wichtigsten sind. Die meisten von diesen rechtfertigen sich durch sich selbst. Eine Anzall findet seine innere Begründung und Rechtfertigung in dem Gedanken, dass die Zugehörigkeit zu einem grösseren organischen Ganzen dem Einzelnen oft auch da Verzicht auf seine Freiheit und Ent- sagung auferlegt, wo an sich sittliche Bedenken einem massvollen Gebrauche der Freiheit nicht im Wege stehen. Auch in solchen Dingen Gehorsam von ihren Zöglingen zu verlangen ist mit Rücksicht auf das Gedeihen des Ganzen Pflicht der Lehrer, ihn zu üben Pflicht der Schüler.
Unter den mitgeteilten Paragraphen ist einer, welcher wegen seiner grossen Bedeutung für das Leben und Gedeihen der Schule besonders hervorgehoben zu werden verdient. Es ist derjenige, in welchem ein Verbot der Verbindungen unter den Schülern ausgesprochen ist. Es ist ja leider zweifellose Thatsache, dass in den vergangenen Jahren unter den hiesigen Schülern das Verbin- dungswesen sehr grosse Verbreitung gefunden hatte, und wenn es auch in letzter Zeit allem An- scheine nach erhebliche Einschränkung erfahren hat, so wird es für die Lehrer auch bei aller Wachsamkeit und Strenge und trotz bereitwilligen Entgegenkommens gegen jeden berechtigten Wunsch ihrer Schüler nicht möglich sein das Übel auszurotten, wenn die Eltern nicht ihre Mitwirkung leihen. Denn zu verführerisch wirkt auf viele junge Gemüter immer wieder die Lust die Frucht zu brechen, ehe sie reif ist, und sie bedenken nicht, dass sie, um diese Lust zu befriedigen, ihre ganze Zukunft auf das Spiel setzen. Leider begegnet man selbst bei den Eltern noch gar oft der An- sicht, dass die Gefahr für den Charakter ihrer Kinder bei der Teilnahme an einer Verbindung nicht sonderlich gross sei und dass es sich dabei um eine ziemlich harmlose Spielerei handele, die höchstens etwas Zeit und Geld koste! Es ist dies ein Irrtum, welcher, wie die Dinge jetzt liegen, nicht genug bekämpft werden kann. Wer Gelegenheit gehabt hat, den Einfluss zu beobachten. welchen das Verbindungsleben, wie es sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat, auf die Schüler übt, der kann nicht mehr im Zweifel darüber sein, dass hier die Symptome einer schweren sittlichen Krankheit vorliegen. Es würde leicht sein den erfahrungsmässigen Nachweis zu führen, dass auch von den hiesigen Schülern gar mancher, der von dieser Krankheit ergriffen wurde, sich und seine Eltern um die Erfüllung der schönsten Hoffnungen, die man auf sein Leben setzen durfte, betrogen hat, dass gar mancher sich dadurch von dem Wege zu dem ihm gesteckten Ziele ganz abziehen liess oder wenigstens dasselbe erst spät und mit innerer Unlust erreichte. Die Wirkungen des Leidens äussern sich ja natürlich graduell verschieden, am stärksten bei denen, welche sich mit gan- zer Seele in dieses Treiben hineinwerfen. Nicht allein, dass solche Schüler sich häufig in Konflikt mit der Schulordnung setzen und namentlich eine bedenkliche Neigung zu unerlaubtem Wirtshaus- besuch und überhaupt zu Genüssen an den Tag legen, die sich wenig vertragen mit den Anfor- derungen, welche die Schule an Fleiss und sittliche Führung ihrer Zöglinge zu stellen hat: schlim- mer ist jedenfalls, dass sie durch das Bewusstsein, verbotene Wege zu wandeln und durch die


