Jahrgang 
1886
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Anleitung, die sie erhalten, zu einem Lügensystem geführt werden, welches wahrhaft abscheulich genannt werden muss. Über diese Erscheinungsform der Krankheit wird niemand erstaunen, der nur einen Blick in die Statuten solcher Korporationen geworfen hat. Zu Lug und Trug wird durch spezielle Vorschriften erzogen, und vielfach werden sämtliche Teilnehmer nicht etwa nur durch Ehrenwort, sondern qurch feierlichen Eid zu absolutem Schweigen über die Geheimnisse der Verbindung gegenProfane verpflichtet. Kein Wunder, dass Zöglinge solcher Verbindungen, deren Wahrheitsgefühl sich mit Naturnotwendigkeit rasch abstumpfen muss, sich auch in anderen Verhältnissen von dem Geist der Lüge in erschreckendem Masse erfüllt zeigen und auch ihre Eltern mit derselben Münze bedienen wie ihre Lehrer. Daher denn so oft die Klage der Eltern über das unzugängliche, verschlossene Wesen ihrer Kinder. Diese sind ja verpflichtet, ihnen keinen Einblick 2u gexwähren in das, was ihre Seele erfüllt und sie irre zu führen über Ort und Stunde ihrer geheimen Zusammenkünfte. Fragt man aber, was bei diesen Zusammenkünften getrieben wird und was die Zwecke sind, welche so geheimnisvoll verhüllt werden, so lassen die eingehend geführten Protokolle und die Statuten, deren Paragraphen sich oft nach Hunderten beziffern, kaum eine Spur eines ernsten idealen Strebens, höchstens im Prinzip einen gewissen Freundschaftskultus erkennen, dagegen überall der Wiederschein frivoler und leichtfertiger Gesinnung, der Ausdruck grober Genussucht und der hohle Formalismus des studentischen Comments. Ein Glück nur, dass unsere Gymnasialjugend im ganzen doch besser ist, als diese nichtswürdigen von ihr selbst ja nicht geschaffenen Institutionen. Jedenfalls aber kann auf dem Boden einer Schule, auf welchem solche Pflanzen wuchern, Zucht und Ordnung und wissenschaftlicher Sinn nicht gedeihen, und es ist daher eine weise Anordnung der vorgesetzten Behörden, welche dem Lehrerkollegium energischen und nachdrücklichen Kampf gegen dieses Unwesen zur unerlässlichen Pflicht macht.

In dem im Osterprogramm d. Js. 1881 zum Abdruck gebrachten Ministerialerlass vom 29. Mai 1880, welcher die Verhängung der schwersten Strafen über die Teilnehmer an einer Verbin- dung vorschreibt, wird jedoch ausdrücklich anerkannt, dassselbst die gewissenhaftesten und auf- opferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unter- drücken, nur teilweisen und unsicheren Erfolg haben werden, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, insbesondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswär- tige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Über- zeugung, dass es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachseuden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen. Vor allem ist es die Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit den härtesten Strafen verfolgen muss. In zweifacher Beziehung aber ist der Beistand des Elternhauses auf diesem Gebiete für die Schule von höchstem Werte, wenn nämlich erstens alle Eltern ihren ganzen sittlichen Einfluss auf ihre Söhne geltend machen wollen, um deren Gewissen zu schärfen und sie durch den Hinweis auf die traurigen Folgen eines solchen Vorgehens für das ganze Leben, auch durch rechtzeitige Abnahme eines bindenden Ver- sprechens zu wappnen gegen die Stimme der Versuchung, und wenn zweitens die Eltern der aus- wärtigen Schüler bei der Wahl der Wohnung oder Pension am hiesigen Orte sich in erster Linie bestimmen lassen durch die Rücksicht auf das Mass der Aufsicht und Uberwachung, welches ihren Söhnen in ihrem häuslichen Leben und Arbeiten zu Teil wird.

Im Hinblick auf das Gesagte ergeht daher an alle Eltern unserer Schüler die herzliche und

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