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Richer gewusst oder bestimmt geglaubt habe, es sei auf die Person des Kaisers abgesehen gewesen. Fasst man ferner die einfältige Behauptung ins Auge, die Richer in Cap. 67 ausspricht, Belgien (Lothringen) habe Lothars Vater, dem Könige Ludwig gehört, sei aber durch spätere Verleihung desselben in die Hände Ottos I. übergegangen(nam et Ludovici, patris Lotharii, fuit, et eius post dono huius Ottonis pater Otto obtinuit) und hält man damit die Worte des folgenden Capitels 78 zusammen: cum regni sui pars(Lothringen) ab hoste(Otto I. und II.) usurpata fuerit, so erhält man, neben dem widerwärtigen Eindruck des offenbaren Widerspruchs in Richers Vorstellungen und Überzeugungen über den rechtmässigen Besitz Lothringens vielleicht auch eine Andeutung über die letzte Absicht Lothars, nämlich den zweifelhaften Besitz Lothringens durch die Gefangen- nehmung und Auslieferung des Kaisers zu seinen Gunsten endgültig zu entscheiden.
Halten wir also fest: 1. der Feldzug Lothars nach Aachen kann nicht wohl ebenso geplant gewesen sein, wie er ausgeführt wurde; 2. der Beweggrund zu demselben war, wenn auch im all- gemeinen Empfindlichkeit und Rachegefühl, so doch speziell die wohlerkannte Möxglichkeit, den Kaiser selbst aufzuheben, und weiterhin, was freilich auch von Richer nirgends bestimmt angedeutet wird, aber doch zu nahe liegt, die Voraussetzung, für die Person des Kaisers Lothringen ein- tauschen zu können.
Aber aus Richer geht hervor, dass das Einrücken der Franzosen bei Tage geschah, denn Otto reitet vor das Thor der Stadt, um sich erst mit eigenen Augen von dem Erscheinen des Feindes zu überzeugen. Wenn Giesebrecht, Jahrbücher des deutschen Reichs unter Otto II.. S. 48, lehrt, einen Tag zuvor, ehe Lothar in Aachen einrückte, habe der Kaiser die Stadt verlasssen, und dies aus den Quellen(Gesta episcop. Camerac. und Richer) schöpfen zu können glaubt, so irrt er. In den Gesta episc. Cam. I., cap. 97 steht: Lotharius— occulto expeditione adeo incautum paravit invadere, ut pridie antequam praeoccuparetur, posset resciscere: damit ist nur gesagt, dass Otto erst einen Tag vor dem Einrücken Lothars Kunde von dem Anmarsch erhielt. Richer aber berichtet III., 71 ganz naiv:(Lotharius cum exercitu affuit, Ottonem se capturum ratus. Et certe cepisset, si in itinere sese exercitus angariis non impedisset.) Nam si ante eius discessum pridie advenisset, eum aut capere aut neci dare potuisset. Also nur einen Tag früher, als Otto sich auf die Flucht begab, urteilt Richer, hätte Lothar in Aachen einzutreffen brauchen, um Otto gefangen nehmen zu können. Aber das Thatsächliche, was in diesem hypothetischen Satze zu finden ist, dass er einen Tag zuvor noch nicht angekommen war, hat doch gar zu wenig Gehalt, da er auch zwei und mehr Tage zuvor noch nicht da war. Es ist nicht gesagt: Wenn nicht Otto einen Tag vor dem Eintreffen Lothars sich entfernt hätte, oder: wenn nicht Lothar erst einen Tag nach Ottos Aufbruch angekommen wäre u. s. w., woraus Giesebrechts Schluss gerechtfertigt wäre. Es ist also in Richers Worten keineswegs eine Zeitbestimmung der Flucht Ottos von dem Ein- rücken Lothars aus gegeben, sondern es wird vielmehr umgekehrt von dem Aufbruch des Kaisers aus zeitbestimmend gesagt, dass Lothar einen Tag vor demselben noch nicht zur Stelle war. Richers Worte haben nur dann einen leidlichen Sinn, wenn man sie als seinen nachträglichen frommen Wunsch auffasst, es möchte doch Lothar einen Tag früher, als Otto die Stadt verliess, angekommen sein, damit er Zeit genug gehabt hätte, den Kaiser bequem und sicher aufzuheben.— Warum aber richtete es Lothar nicht so ein, dass seine Mannschaften bei Nacht und Nebel in der Nähe von Aachen eintrafen, die Stadt umzingelten und die vermutlichen Fluchtlinien des Kaisers besetzten?


