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wovon die Schüler das Wichtigſte auszugsweiſe niederſchreiben. Um die Selbſtthätigkeit derſelben anzu⸗ regen, ſucht ſie der Lehrer, ſoweit es die Natur eines hiſtoriſchen Gegenſtandes erlaubt, fragweiſe auf die einzelnen Geſichtspunkte und Thatſachen hinzuführen, aus denen ein Ergebniß gewonnen werden ſoll. Die Wiederholung des Gelernten findet in lateiniſcher Sprache ſtatt, ohne daß jedoch der Lehrer unabänderlich bieran gebunden wäre. Der Lehrgang erſtreckt ſich bei zwei wöchentlichen Lehrſtunden auf zwei Jahre und
i*ſt folgendermaßen auf die vier einzelnen Halbjahre vertheilt.
Erſtes Halbjahr. Griechiſches Volksthum.
I. Geographiſche und ethnographiſche Beſchreibung Altgriechenlands und der Länder, über welche ſich griechiſche Sprache und Sitte verbreitet hat. Unter den letzteren ſind außer den weſtlichen Colonien, Macedonien, Illyrien, Thracien, Kleinaſien nebſt den Nord⸗ und Weſtküſten des ſchwarzen Meeres und endlich Cyrene verſtanden.
nI. Geſchichtliche Entwickelung des helleniſchen Volksthums bis auf Aleranders d. G. Zeiten, wobei Verfaſſung, Religion, Sitte und öffentlicher Verkehr, Kunſt und Wiſſenſchaft vorzugsweiſe zu berück⸗ ſichtigen ſind, Rechtspflege und Kriegsweſen dagegen etwas mehr in den Hintergrund treten.
1. Periode. Schilderung des allen Stämmen gemeinſamen, auf heilige Sitte gegründeten, Zuſtan⸗ des in der heroiſchen Zeit bis zum Jahr 1068 vor Chr.— Hierbei iſt beſondere Sorgfalt auf die Natur und den Inhalt der Moythen zu verwenden, während ſich die übrigen Richtungen des Volks⸗ lebens kürzer behandeln laſſen.
2. Periode. Ausbildung des Volkslebens in entgegengeſetzten Richtungen neben einander bis zum Jahr 500 v. Chr., wobei der Verfaſſung, Sitte, Dichtkunſt, Muſik und Philoſophie die meiſte Aufmerkſamkeit zu widmen iſt.
Zweites Halbjahr. Fortſetzung der geſchichtlichen Entwickelung des griechiſchen Volksthums.
3. Periode. Blüthe des Volkslebens, Kampf der entgegengeſetzten Richtungen in Verfaſſung und Stammesverhältniſſen und— Ermattung von 500— 323 vor Chr. Verfaſſung, Kunſt und Wiſ⸗ ſenſchaft fordern hier die bedeutendſte Berückſichtigung.
Sodann folgt ein Nachtrag über die wichtigſten griechiſchen Schriftſteller nach Aleranders Zeiten.
III. Statiſtiſch geordnete Überſicht der atheniſchen und der ſpartaniſchen Verfaſſung unmittelbar vor dem peloponneſiſchen Krieg.
Drittes Halbjahrr. Römiſches Volksthum. I. Geographiſche Einleitung. Ausführliche Schilderung der Landesnatur und Bevölkerung Altitaliens, Beſchreibung der einzelnen Landestheile und Angabe der wichtigſten Städte zu des Octavianus Augu⸗ ſtus Zeit. Hierauf gedrängte Überſicht der Länder, über welche ſich römiſche Sprache und Sitte ver⸗ breitet hat, nämlich 1) der italiſchen Inſeln, 2) der Süd⸗Donauländer Rhactia, Noricum, DPanno- nia; 3) Galliens(im Anhang Britanniens), 4) Spaniens, 5) Nordafrika's außer Cyrene und Agypten. Geſchichtliche Entwicklung des römiſchen Volksthums bis zum Entſtehen der Kaiſerherrſchaft. Dabei bilden Staatsverfaſſung, Götterverehrung, Rechts⸗ und Kriegsordnung, häusliche Sitte und öffent⸗
II.


