Jahrgang 
1837
Einzelbild herunterladen

4

zu klarer Einſicht ordne und dieſe ihnen dann eindringlich ans Herz lege. Auch dürfte es eine Erleichte⸗ rung ſein, wenn der Lehrer ein Sprüchebuch, etwa den, bisher im Gymnaſium gebrauchten, bibliſchen Katechismus für die vereinigten evangeliſchen Kirchen des Fürſtenthums Hanau, ſeinen Schülern in die Hinde Ja erda die Vertheilung des Lehrſtoffs anlangt, ſo wird für die Abſchnitte I. und I. das erſte Halb⸗ jahr ausreichen; die Unterabtheilungen A. und B. des Abſchnittes a laſſen ſich wohl im zweiten Halbjahr, und die Unterabtheilungen C. und D. im dritten Halbjahr des für dieſe Claſſe beſtehenden Lehrganges vollenden.

Erſte und zweite Claſſe.

Die erſte und zweite Claſſe werden, wegen beſchränkender Verhältniſſe am hieſigen Gymnaſium, bei dem Religionsunterricht vereinigt. Dieſer beſteht hier in einer ſyſtematiſchen Entwickelung des proteſtanti⸗ ſchen Lehrbegriffs. Er nimmt die Bibel dabei zur Grundlage und geht in der Erörterung von dieſer aus.

Im erſten Halbjahr des für dieſen Unterricht beſtimmten zweijährigen Lehrgangs wird zur Einleitung von dem Bedürfniß einer äußeren göttlichen Offenbarung, ſowie von der Entſtehung und Bedeutung unſerer Offenbarungsſchriften gehandelt. Alsdann werden die bibliſchen Lehren von Gott und von ſeinem Verhält⸗ niß zur Welt und zur Menſchheit insbeſondere entwickelt und zuſammengeſtellt. Nach wiſſenſchaftlichem Sprachgebrauch würde man es Theologie im engeren Sinn nennen.

Im zweiten Halbjahr beginnt der Unterricht, ebenfalls von den Ausſprüchen der Bibel anhebend, mit der Lehre von dem Weſen des Menſchen(nach wiſſenſchaftlichem Sprachgebrauch chriſtliche Anthropologie genannt), und handelt im erſten Theil von dem göttlichen Ebenbilde des Menſchen, im zweiten Theil von der Suͤnde des Menſchen. Hieran ſchließt ſich als dritter Theil die Lehre von Jeſus und der durch ihn eröffneten Erlöſung, Chriſtologie genannt, welche auch die Unterweiſung über die letzten Dinge und über die göttlichen Gnadenmittel umfaßt.

Alsdann folgt im dritten Halbjahr die Pflichtenlehre oder die chriſtliche Moral, welche in der Einleitung die moraliſchen Grundbegriffe des Chriſtenthums entwickelt, und alsdann die einzelnen Pflichten der Chriſten erörtert.

Als würdigſte Vollendung der religiöſen Gymnaſialbildung ſchließt ſich nun im vierten Halbjahr eine überſichtliche Darſtellung der Geſchichte des Chriſtenthums an.

Die Schüler ſind alsdann in dem Grund des chriſtlichen Glaubens, in der Bibel, bewandert, ſie haben eine ausreichende Kenntniß des proteſtantiſch⸗chriſtlichen Lehrgebäudes gewonnen, ſie haben endlich erfahren, wie unter ſo vielfach wechſelnden Meinungen der Kern des Chriſtenthums durch alle Zeiten hindurch gedrungen iſt. Nun können ſie getroſt entlaſſen werden, um in einem erweiterten Lebenskreis die gewonnene Ueberzeugung noch gründlicher und entſchiedener auszubilden.

2. Geſchichte.

Bei dem Geſchichtsunterricht kommt zunächſt die Meth zweckmäßige Vertheilung des Stoffs in Betrachtung.

Was zuerſt die Behandlungsweiſe dieſes Lehrgegenſtandes betrifft, ſo darf der hiſtoriſche Unter⸗

richt in Gymnaſien, inſofern er ein zunächſt noch auf der Univerſität fortzuſetzendes höheres Geſchichts⸗ ſtudium vorbereiten ſoll,

ode des Vortrags, und ſodann eine