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Die 11 Oberprimaner fertigten die schriftlichen Arbeiten in der Zeit vom 10.—14. Februar 1914 an. Die mündliche Prüfung fand unter dem Norsitze des Direktors am 16. März statt.— Allen elf Abiturienten konnte das Zeugnis der Reife zuerkannt werden, fünf davon waren von der mündlichen Prüfung befreit.— Die Prüfungsarbeiten der diesjährigen Realprimaner wurden in der Zeit vom 24. bis 27. Februar 1914 geschrieben; die münd- liche Prüfung fand am 17. März unter dem Vorsitz des Direktors statt; 13 Realprimaner bestanden die Prüfung.
Der Gesundheitszustand der Lehrer und Schüler war im allgemeinen recht günstig.
Eine längere Vertretung aus Gesundheitsrücksichten war nur für Herrn Oberlehrer Kasper vom 7.— 28. Januar 1914 nöõtig.— Wegen grosser Hitze musste der Nachmittags- unterricht am 29. Mai und 29. August sowie die letzte Vormittagsstunde am 31. Mai aus- fallen. Zum Zwecke sportlicher Betätigung wurden folgende Nachmittage„eisfrei“ ge-— geben: Mont., 12. Jan., Dienst., 13. Jan, Freitag, 23. Jan. u. Donnerst. 29. Jan. 1914.
Wegen der ganz besonders starken Anmeldung von Schülern musste Ostern 1913 die Sexta gymnasialis ganz von der realen Abteilung getrennt werden. Der dadurch ent- stehende Mehrbedarf an Unterrichtsstunden konnte von den vorhandenen Lehrkräften nicht ganz gedeckt werden; es musste daher zur Aushilfe der wissensch. Hilfslehrer H. Dombach herangezogen werden, der Ostern 1913 an der Anstalt sein Probejahr beendet hatte. Es ist anzunehmen, dass derselbe Jahrgang, der wegen seiner grossen Kopfzahl(56) in der Sexta geteilt war, auch im jetzt beginnenden Schuljahre als Quinta geteilt werden muss. Da aber für die gestiegene Schülerzahl— sie betrug im Sommer 1913 zum ersten Mal seit Bestehen der Schule 300— die vorhandenen Räume weder der Zahl noch der Grösse nach ausreichen, so wurde auf Anregung des Kuratoriums von den städtischen Körperschaften be- schlossen, einen sogenannten Schulpavillon(Döckerschen Systems) mit 2 grossen Klassen- zimmern und allem Inventar zu erwerben und im Schulhofe aufzustellen. Die günstigen Er— fahrungen, die mit diesem Aushilfsmittel in der Nachbarstadt Frankfurt a. M. gemacht sind, ermutigten die massgebenden Stellen zu diesem provisorischen Notbehelf ihre Zuflucht zu nehmen, und das Kgl. Provinzial-Schulkollegium genehmigte den Vorschlag in der Voraus- setzung, dass der notwendige Neubau für die Doppelschule, der schon seit langer Zeit ge- plant ist, dadurch keinen Aufschub erleide:„Wir betonen ausdrücklich,“ so heisst es in der betreffenden Verfügung,„dass die Unterbringung in dem Schulpavillon nur als ein vor- läufiger Notbehelf angesehen werden kann und die Notwendigkeit der baldigen Errichtung eines Neubaus nach wie vor bestehen bleibt.“


