Jahrgang 
1914
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Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 10. April an das Kuratorium des Gymnasiums zu richten und dem Direktor einzureichen. Es können nur nachweislich bedürftige, strebsame Schüler von gutem Betragen und mindestens befriedigenden Leistungen, deren Eltern in Homburg wohnen, berücksichtigt werden. Die Ermässigung des Schulgelds kann erst dann gewährt werden, nachdem ein Schüler die Schule wenigstens ein Jahr besucht hat, und die Vergünstigung wird immer nur für ein jahr beschlossen.

Alle amtlichen Zuschriften, wie Entschuldigungen, Urlaubsgesuche, An- und Abmel- dungen, sind nicht an den Direktor persönlich, sondern an dieDirektion des Gymnasiums zu richten, damit sie nicht in der Privatwohnung des Direktors abgegeben werden.

4. Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die sonstigen Freunde der Anstalt höflichst einladen, findet Samstag, den 4. April, 9 Uhr vormittags, statt.

Ferien-Ordnung für das Jahr 1914.

Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Ostern: Samstag, den 4. April 1914. Dienstag, den 21. April 1914. Pfingsten: Freitag, den 29. Mai*) Freitag, den 5. Juni.

Im Sommer: Freitag, den 3. Juli*) Dienstag, den 4. August.

. Michaelis: Dienstag, den 29. September*) Donnerstag, den 15. Oktober. Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember. Dienstag, den 5. Januar 1915. Ostern: Mittwoch, den 31. März 1915.

*) An diesen Tagen ist der Unterricht unverkürzt bis zu Ende durchzuführen.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten. Diejenigen auswärtigen Schüler, die nach Schluss des Unterrichts nicht sofort heimfahren können, sollen sich in der Zwischenzeit weder im Wartezimmer des Bahnhofs noch auf den Strassen umhertreiben, sondern bei einer befreundeten Familie ihre Schulaufgaben beginnen.

Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von 9 Jahren und an YVorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fertig- keit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Recht- schreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und neuen Testaments.

Bis zum 17. April müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit liniiertem Papier und Feder Dienstag, den 21. April. pünktlich 8 Uhr vormittags einzufinden.

Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler Mittwoch, den 22. April, 7 Uhr 20 Min. vormittags.

Professor Dr. Schönemann, Gymnasial-Direktor.

Berichtigung: Seite 7 ist statt Liv. XXI30 zu lesen3S, S. 17(Mitte) stattHandschreibenKabinettsordre.