Durch Herrn Justizrat Dr. Zimmermann wurde unserer Schule aus dem Rumblerschen Legat M. 250 am 15. September 1909 übersandt. Für diesen Betrag wurde angeschafft: 1) für den physikalisch-chemischen Apparat eine Stahlflasche für Sauerstoff, eine Spirituslampe mit Sauerstoffzufuhr und 17 Projektionsbilder 80 M. 2) Modelle für den Zeichenunterricht 81.70 M. 3) für den mathematischen Apparat: mehrere Wand- tafelzirkel; Modelle körperlicher Ecken usw. M. 88.30.
D. Naturaliensammlung. Zeichnen: Von Herrn Hofgärtner Chr. Zeininger wurden die notwendigen Blumen der Anstalt kostenlos überlassen. Ferner schenkte: Herr Geheimrat Jacobi 42 antiquarische Bücher, Thieler und Ludtmann verschiedene Schmetterlinge, Brüchner eine Zinnlampe, Lotz einen Leuchter, Haller eine Eule und einen Häher.
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DI. Stiftungen.
1. Die Stiftung zum Besten würdiger und bedürftiger Schüler ist bis zum Schlusse des Jahres 1909 auf 1331 Mk. angewachsen. Die Jahreszinsen des Fonds werden, da ihr Betrag noch nicht hoch genug ist, einstweilen dem Kapital hinzugefügt. Wir hoffen, dass durch gütige Spenden, die wir von Freunden unserer Anstalt erbitten, der Zeitpunkt nah gerückt wird, wo ein Schüler durch Auszahlung der Zinsen unterstützt werden kann.
2. Heinrich-Hammelmann-Stiftung. Bei der Schlussfeier am 3 April 1909 wurden aus den Zinsen des Stiftungskapitals dem Oberprimaner von Unruh und dem Realprimaner Wilh. Weil Prämien verliehen.— Das Kapital, bei der hiesigen Amtssparkasse auf Buch No. 12059 angelegt, belief sich am 1. Januar d. Js. auf 1093 Mk.
Für alle Geschenke, die im Laufe des letzten Schuljahrs unsrer Anstalt gemacht, worden sind, sage ich den gütigen Gebern den verbindlichsten Dank.
Vll. Witteilungen für die Schüler und deren Eltern.
1. Gesuche um Erteilung der Berechtigung zum ein- jährig-freiwilligen Dienst. Gemäss einer Verfügung des Herrn Ober-— präsidenten der Provinz Hessen-Nassau werden die Zöglinge der höheren Lehranstalten angewicsen, sofort nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst bei der Prüfungs-Kommission für Einjährig-— FEreiwillige nachzusuchen.
Beizufügen ist ein Geburtszeugnis mit Unterschrift des Standesbeamten; ein Taufschein genügt nicht.
Der gesetzliche Vertreter, dem zugleich die Unterhaltungspflicht obliegt(Vater oder Mutter), hat die auf Seite 255 der Wehr-Ordnung, Ausgabe von 1907, Muster 17a ange- gebene Erklärung auszufertigen. Trägt der gesetzliche Vertreter die Unterhaltung selbst, so ist der Wortlaut zu b zu wählen, trägt der Schüler(sog Bewerber) sie, so muss die Erklärung zu a ausgestellt werden. In der obrigkeitlichen Bescheinigung muss im ersten Falle gestrichen werden„Der Bewerber“, im letzteren Falle„D. Aussteller... der obigen Erklärung“.


