Jahrgang 
1910
Einzelbild herunterladen

22

Beseitigung der Lücken im Wissen gesorgt Werden. Im letzten Vierteljahr ist es dazu meistens zu spät; die Mitglieder des Lehrerkollegiums lehnen es ab, dann erst Nachhilfe- stunden zu übernehmen.

Wir bringen in Erinnerung, dass für die Gymnasiasten von Sekunda an aufwärts in zwei wöchentlichen Lehrstunden wahlfreier Zeichenunterricht und ebenso für die Realschüler neben den pflichtmässigen Stunden Unterricht im Linearzeichnen erteilt wird. Denjenigen Schülern, die sich der Technik, dem Studium der Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin widmen wollen, wird dringend empfohlen, an diesem Unterricht teilzunehmen. Ebenso sollten die Gymnasiasten, soweit sie den Anforderungen der pflichtmässigen Lehrfächer ohne grosse Anstrengung genügen, die Gelegenheit benutzen, in Obersekunda und Prima die englische Sprache zu erlernen, deren Kenntnis ihnen im späteren Leben von grossem Vorteil sein wird.

Das Schulgeld ist mit Genehmigung des Herrn Ministers folgendermassen festgesetzt:

von Sexta bis II g. u. Ir. in IIi und I des Gymnasiums: für Homburger... 130 M. 150 M. Pensionäre... 170 190 Nicht-Homburger. 210 230,

Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif er- klärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt höflichst einladen, findet am Sonnabend, den 19. März, 9 Uhr vormittags, statt.

Ferienordnung für das Jahr 1910.

Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts Zu Ostern: Sonnabend, den 19. Mär⸗ Dienstag, den 5. April.

Pfingsten: Freitag, den 13. Mai, nachmittags. Donnerstag, den 19. Mai.

Im Sommer: Freitag, den 1. Juli, nachmittags. Dienstag, den 3. August. Michaelis: Sonnabend, den 24. September. Dienstag, den 11. Oktober. Weihnachten: Die nstag, den 20. Dezember, mittags. Mittwoch, den 4. Januar 1911. Ostern: Mittwoch, den 5. April 1911. Donnerstag, den 20. April 1911.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen, Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.

Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, 2) Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Recht- schreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Bis zum 31. März müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit liniiertem Papier und Feder am Montag, den 4. April, pünktlich 8 Uhr vormittags, einzufinden.

Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler am Dienstag, den 5. April, 7 Uhr vormittags. Geh. Regierungsrat Dr. E. Schulze, Gymnasial-Direktor.