Jahrgang 
1906
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ihre Söhne nicht zu spät nach Hause kommen, und dass übertriebene Ausgaben von den jungen Leuten, die kuine richtige Vorstellung davon haben, wie schwer es manchem Fa- milienvater hält, die Kosten für die Erziehung der Kinder aufzubringen, unbedingt vermie- den werden. Das gemeinsame Bestreben von Schule und Haus muss darauf gerichtet sein, ein frisches und gesundes Geschlecht zu erzichen, das zwar versteht, sich im Leben gewandt zu benehmen und auch die erlaubten Vergnügen massvoll zu geniessen, aber vor allem daran gewöhnt ist. sorgfältig zu arbeiten und seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Um den Eltern die Rücksprache mit den Lehrern ihrer Kinder zu erleichtern, sind Sprechstun- den festgesetzt und durch Anschlag bekannt gemacht. Eltern, die über die Fortschritte und über das Betragen ihrer Söhne Auskunft haben wollen, können in diesen Stunden die gewünschte Aufklärung erhalten, und Wenn die Leistungen der betreffenden Schüler hinter den Anforderungen der Klasse zuriickbleiben, sich über zu ergreifende Massnahmen Rat holen. Zu venmeiden sind jedoch Besuche in den letzten sechs Wochen des Schuljahres, die den Zweck haben. durch Bitten oder durch nun noch zu erteilende Privatstunden die Versetzung eines Schülers in eine höhere Klasse zu erwirken. Uber den Stand der Kennt- nisse eines Schülers geben auch die ihm für Seine schriftlichen Arbeiten erteilten Zensuren Auskunft. Es ist daher sehr wichtig. dass die Eltern sich die Hefte ihrer Söhne oft vorlegen lassen. um sich Kenntnis davon zu verschaffen, ob die Arbeiten sauber und gut geschrieben sind und den Anforderungen genügen oder nicht. Der Eifer der Schüler wird durch die Beachtung. die die Eltern ihren Schularbeiten schenken, ge- steigert werden.

Hinsichtlich des Schulgeldes wird bemerkt, dass Homburger in der Realschule und im Gymnasium von Sexta bis Untersekunda 110. Nicht-Homburger 150 M., Homburger im Obergymnasium 130. Nicht-Homburger 170 M. zu zahlen haben. Das Schulgeld ist für ein Vierteljahr zu zahlen, Wenn nicht die Abhmeldung des Schülers vor dessen Beginn erfolgt. Wenn eine Pamilie von Homburg wegzieht, verbleibt das für das laufende Vierteljahr gezahlte Schulgeld der Anstaltskasse: an der zweiten Anstalt wird für dieses Vierteljahr. kein Schulgeld entrichtet, Umgekehrt wird von einem Schüler, dessen Eltern im Laufe eines Vierteljahres aus einer anderen preussischen Stadt nach Homburg übersiedeln. für den Rest des Vierteljahres in Homburg kein Schulgeld erhoben. Eintrittsgeld wird von den Söhnen von Beamten und Offizieren, die nach Homburg versetzt werden, nicht, erhoben.

. Aus dem Allerhöchsten Erlass vom 26. November 1900 bringen wir folgenden Ab- schnitt zur Kenntnis:Für den Zeichenunterricht, bei dem übrigens auch die Be- fähigung, das Angeschaute in rascher Skizze darzustellen, Berücksichtigung verdient, ist bei den Gymnasien dahin zu wirken, dass namentlich diejenigen Schüler. welche sich der Technik, den Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, vom fakultativen Zeichenunterricht fleissig Gebrauch machen. Die El- tern werden gebeten, ihre das Gymnasium besuchenden Söhne auf den grossen Wert des Zeichnens auch ihrerseits aufmerksam zu machen und sie anzuhalten, soweit möglich, von Sekunda an aufwärts den wahlfreien Zeichenunterricht zu besuchen. Dasselbe gilt für die Realschüler hinsichtlich des wahlfreien Unterrichts im Linearzeichnen.

Vom Herrn Minister ist am 12. Februar d. Js. Anweisung ergangen, die Schüler vor unvorsichtiger Annäherung an Automobilfahrzeuge, die sich in der Fahrt be- finden, zu warnen. Indem wir diese Warnung hier veröffentlichen, bitten wir die Eltern, ihre Söhne zur Vorsicht beim Herannahen von Automobilen auch ihrerseits zu ermahnen.

Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt höflichst einl aden, findet am Sonnabend, den 7. April, 9 Uhr vormittags statt.