DlI. Stiftungen.
1. Die Stiftung zum Besten würdiger und bedkürftiger Schüler ist bis zum Schlusse des Jallres 11905 auf 683,615 M. angewachsen. Die Jahreszinsen des Fonds werden, da ihr Be- trag noch gering ist, einstweilen dem Kapital hinzugefügt. Wir hoffen, dass durch gütige Spenden, die wir von Freunden unserer Anstalt erbitten, der Zeitpunkt nah gerückt wird, wo ein Schüler durch Auszahlung der Zinsen unterstützt werden kann.
2. Heinrich⸗Hammelmann⸗Stiftung. Bei der Schlussfeier am 26. März wurden aus den Zinsen des Stiftungskapitals dem Oberprimaner E. Proescholdt und dem Realprimaner H. Kranz Prämien veliehen,— Das Kapital, bei der hiesigen Amtssparkasse auf Buch No. 12059 angelegt, belief sich am 1, Januar d. J. auf 1041,96 M.
worden sind, dage ich den gütigen Geberm den verbindlichsten Dank.
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ür alle Geschenke, die im Latfe des letzten Schuljahres unsrer Anstalt gemacht
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DlI. IIiifteilungen an die Schüler und an deren éltern.
61 Zur Beachtung und Warnung wird darauf hingewiesen, dass nach einem Mii- nisterial-Enlass„Schüler, die, sei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen. in der Badeanstalt oder auf gemeinsamen Austligen, kurz wo die Schule für eine ange- messene Beaufsichtigung verantwortlich ist, im Besitze von geführlichen Waffen, ins- besondere von Pistolen und Revolvern, betroffen werden, mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Ver- weisung zu bestrafen sind“. Bei dieser Gelegenheit bitten wir die Eltern, ihren Kindern nicht Schusswaffen zu schenken und ihnen deren Gebrauch zu gestatten, damit nicht, wie schon wiederholt vorgekommen ist, durch unvorsichtiges Umgehen mit solchen Waffen schweres Unheil angerichtet wird.— Ausserdem wird darauf hingewiesen, dass durch§ 12 der Schulordnung, in Ubereinstimmung mit den Bestimmungen des Herrn Mi- nisters„Schülerverbindungen vonstudentischer Artstreng verbotensind'“. Wenn Schüler einer höäheren Lehranstalt die Freiheiten des Studentenlebens vorwegnehmen und sich zu Trinkgelagen vereinigen, so ist sicher zu erwarten, dass sie am folgenden Tage, körperlich geschwächt, in den Lehrstunden nicht frisch und aufmerksam sein können, anch werden sie sehr bald ihr Interesse von den Aufgaben der Schule ab und ganz auf die ge- sellschaftlichen Vergnügungen hinwenden. Es werden daher die Eltern und Pflegeeltern unsrer erwachsenen Schüler gebeten, in treuer, gewissenhafter Pürsorge für die körperliche und sittliche Gesundheit unsrer Jugend etwaigen Versuchen der Schüler, obiges Verbot zu umgehen, rechtzeitig entgegenzutreten.— Wir bemerken an dieser Stelle, dass den Pri- manern des Gymnasiums einige Freiheiten eingeräumt worden sind, weil junge Eente dieses Alters nicht mehr wie Kinder behandelt werden können, sondern sich allmählich daran ge- wöhnen müssen, auch in den geselligen Vergnügungen durch die eigene Vernunft das rechte Mak zu finden. Aber bei festlichen Gelegenheiten, wie sie der Schluss der Tanzstunde und der Abiturientenkommers mit sich bringen, muss doch auch von der Schule das Einhalten bestimmter Grenzen hinsichtlich der zeitlichen Ausdehnung der Vergnigungen und des da- für zu machenden Geldaufwandes gefordert werden. In beiden Beziehungen können die Eltern, denen gemeinschaftlich mit der Schule die wichtige Aufgabe der Erziehung des jüngeren Geschlechts zufällt, den heilsamsten Einfluss üben, indem sie darauf halten, dass!


