Ferienordnung für das Jahr 1906.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: LZu Ostern: Sonnabend, den 7. April. Dienstag, den 14. April. „ Pfingsten: Freitag, den 1. Juni, nachmittags. Donnerstag, den 7. Juni. Im Sommer: Freitag, den 6. Juli, nachmittags. Dienstag, den 7. Xugust. Michaelis: Sonnabend, den 29. September. Dienstag, den 16. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 22. Dezember. Dienstag, den 8. Januar 1907. Ostern: Sonnabend, den 23. März 1907. Dienstag, den 9. April 1907.
Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letz- terer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiss ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstösse gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, miissen ihre Eltern dafür sorgen, dass sie in einer Fa- milie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebände dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.
Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von neun Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fer- tigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Tes- taments.
Bis zum 20. April müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit Schreib- heft und Feder am Montag, den 23. April, pünktlich 8 Uhr vormittags, einzufinden.
Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler am Dienstag, den 24. April. 7 Uhr vormittags.
Geh. Regierungsrat Dr. E. Schulze,
Gymnasial-Direktor.


