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Bei Erkrankung eines Schülers müſſen die Eltern ſpäteſtens am zweiten Tage nach dem Beginn der Krankheit dem Klaſſenleiter ſchriftlich mit Angabe der Krankheit Meldung machen. Der Wiederbeſuch des Unterrichts nach anſteckenden Krankheiten iſt von der ſchriftlichen Ge⸗ nehmigung des behandelnden Arztes abhängig.
Befreiung vom Turnen und von den Turnſpielen kann nur auf Grund einer ärzt⸗ lichen Beſcheinigung auf ein halbes Jahr erfolgen. Die dafür zu verwendenden Formulare ſind beim Hausmeiſter vorrätig.
. Die Spielnachmittage und Schulwanderungen gehören zum Unterricht. Die Schüler
ſind zur Teilnahme verpflichtet. Verſäumniſſe bedürfen der Entſchuldigung durch die Eltern.
Die auswärtigen Schüler werden zu geſittetem Benehmen auf dem Schulwege, beſonders während der Bahnfahrt ermahnt. Die mit Fahrrädern zur Schule kommenden Schüler können ihre Fahrräder in einem Aufbewahrungsraum im Schulgebäude einſtellen und mit einem Schloß anſchließen. Die Gebühr für die Benutzung beträgt Mk. 2,50 jährlich. Die Beauf⸗ ſichtigung des Aufbewahrungsraumes iſt dem Hausmeiſter übertragen, eine Haftpflicht für etwa vorkommende Diebſtähle kann die Schule indeſſen nicht übernehmen.
Die Wahl und der Wechſel der Penſion bedürfen der Genehmigung des Direktors.
. Der Beſuch einer Tanzſtunde wird in der Regel nur den Oberſekundanern während des
Sommerhalbjahrs geſtattet. Der Eintritt in Vereine, die außerhalb der Schule ſtehen, muß vorher dem Direktor angezeigt werden.
. Das Tragen von Abzeichen in der Schule und auf den Schulwegen iſt verboten.
. Das Tragen von Turnſchuhen im Turnunterricht iſt Vorſchrift.
. Die Schüler ſollen im Sommer ſpäteſtens um 10 Uhr, im Winter um 9 Uhr zu Hauſe ſein. . Von beſonderer Wichtigkeit iſt heute das Zuſammenarbeiten von Schule uud Haus
geworden. Die erhöhten Anforderungen, die an die ſelbſtändige Arbeitsleiſtung der Schüler in der häuslichen Stille geſtellt werden, erfordern eine ſorgfältige Ueberwachung der Schüler durch die Eltern. Die Schüler der unteren und mittleren Klaſſen ſind zur Führung eines Aufgabenbuches verpflichtet. Von größter Bedeutung iſt es, daß die Eltern ſich dauernd über die Fortſchritte ihrer Kinder auf dem Laufenden erhalten und auch von den Ergebniſſen der ſchriftlichen Klaſſenarbeiten Kenntnis nehmen. Die Hefte werden zu dieſem Zweck den Kindern von Zeit zu Zeit mit nach Hauſe gegeben. Die zu Michaelis und Weihnachten erteilten Zeugniſſe und die Mitteilungen über den Stand der Leiſtungen der Schüler, die vor den Somerferien und im Februar den Eltern übermittelt werden, reichen häufig nicht aus, um den Eltern ein klares Bild über die Fortſchritte ihrer Kinder zu geben. Die Eltern werden deshalb gebeten, ohne Scheu und im vollen Vertrauen auf das beſtehende ſchöne Einvernehmen zwiſchen Schule und Haus ſich mit den Lehrern recht oft in Verbindung zu ſetzen. Die Lehrerſchaft begrüßt es freudig, wenn ſie Gelegenheit bekommt, mit den Eltern über Wohl und Wehe der Pflegebefohlenen zu beraten. Bei dieſer Gelegenheit ſei es den Eltern beſonders ans Herz gelegt, ihre Kinder in ſittlicher Beziehung aufs ſorgfältigſte zu bewachen und vor ſchlechten Einflüſſen zu bewahren. Die Schule wird im Einvernehmen mit dem Elternbeirat am Anfang des neuen Schuljahrs mit einem Rundſchreiben an alle Eltern herantreten, in dem auf den heute ſo beſonders wichtigen Jugendſchutz in ſittlicher Hinſicht aufmerkſam gemacht wird. Die Schule und der Elternbeirat ſind ſich darüber klar, daß ſie ſo im Kampfe gegen die ſittliche Verwahrloſung der Jugend einen Schritt vorwärts


