Jahrgang 
1926
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tun und daß der ſo oft erwähnte Aufbau von dieſem Punkte aus in Angriff genommen werden muß.Achtet auf eure Kinder beſonders in den Entwicklungsjahren, liebe Eltern, opfert Eure Zeit, nehmt Eure Kinder bei der Hand, führt ſie hinaus in die ſchöne Gottes⸗ natur und bringt ſie ſo über die ſchwere Zeit der Entwicklungsjahre hinweg! Das ruft die Schule allen Eltern zu.

15. Das Miniſterium hat mit dem Verbande deutſcher Lebensverſicherungen einen Vertrag ab⸗ geſchloſſen, durch den alle Schüler der ſtaatlichen höheren Lehranſtalten gegen Unfälle im Schulbetrieb verſichert ſind. Dieſe Verſicherung kann auch auf die Schüler der nichtſtaatlichen höheren Lehranſtalten ausgedehnt werden, wie es für das Schuljahr 1926/27 auch für unſere Anſtalt geſchehen iſt. Bedingung iſt nur, daß ſich kein Schüler ausſchließt. Die Bezahlung des geringen Betrages von 65 Pf. jährlich ſollte ſich doch ermöglichen laſſen angeſichts der bedeutenden Gegenleiſtungen, die von der Geſellſchaft bei Unfällen geboten werden. Die Schule macht noch darauf aufmerkſam, daß durch den Eintritt in die Verſicherung die Schüler zum ſozialen Denken, zum Eintreten aller für einen er⸗ zogen werden..

16. Die geſetzliche Schulgeldermäßigung(ſogenannte Geſchwiſterermäßigung) ſteht allen Eltern zu, die mehrere Kinder auf öffentliche oder private mittlere und höhere Schulen, Fach⸗ ſchulen oder Hochſchulen ſchicken. Für das zweite Kind tritt eine Ermäßigung um 25%, für das dritte um 50%, für das vierte und jedes folgende um 100% ein. Ueber den Schul⸗ beſuch der Geſchwiſter iſt eine Beſcheinigung der betreffenden Schule beizubringen. Die Formulare für dieſe Beſcheinigungen hält der Hausmeiſter vorrätig.

17. Das Schulgeld beträgt Mk. 200. jährlich und wird am Anfang jedes Monats in der Schule durch Kaſſenbeamte eingezogen. Es werden je Mk. 17. für die erſten beiden Monate des Vierteljahrs und Mk. 16. für den dritten Monat des Vierteljahrs erhoben. Die Ueberweiſung auf das Poſtſcheckkonto der Schulkaſſe(Nr 11304, Frankfurt a. M., Kreis⸗ kommunalkaſſe Hofgeismar) oder durch Banküberweiſung iſt geſtattet, muß aber ſo rechtzeitig erfolgen, daß das Schulgeld an dem Tage der Erhebung, der durch die Schulleitung recht⸗ zeitig bekannt gemacht wird, im Beſitz der Schulkaſſe iſt.

18. Geſuche um Schulgeldbefreiung für bedürftige und begabte Schüler ſind bis zum 1. Mai des Schuljahrs an den Schulausſchuß zu richten und beim Direktor einzureichen. Ein hier⸗ für beſtimmtes Formular ſtellt der Direktor zur Verfügung. Ueber die Gewährung einer ganzen, halben oder viertel Freiſtelle entſcheidet der Schulausſchuß.

Hofgeismar, im Juni 1926. HKenkel, Studiendirektor.