Jahrgang 
1926
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Vom 25. bis 28. 1. wurde die ſchriftliche Reifeprüfung und am 12. und 13. 2. unter dem Vor⸗ ſitz des Herrn Oberſchulrats Dr. Zühlke die mündliche Reifeprüfung abgehalten. Der Prüfung unterzogen ſich 18 Schüler und 3 Schülerinnen, von denen 16 Schüler und 3 Schülerinnen die Prüfung beſtanden.

Am 27. 3. wurden die erſten Abiturienten in einer eindrucksvollen Feier in Gegenwart ihrer An⸗ gehörigen von der Schule entlaſſen. Im Namen der Abiturienten ſprach Ernſt⸗Georg Fuchs und dankte der Schule in warm empfundenen Worten für ihre liebevolle und doch ſtrenge Erziehung zu allem Wahren, Guten und Schönen, daneben aber auch für die ſchöne Zeit ungetrübter Jugendfreude. Der Direktor gab aus der bangen Sorge um die Zukunft des Vaterlandes heraus den in das Leben hinausziehenden Jüng⸗ lingen den SpruchSei getreu mit auf den Weg und ſprach in der weihevollen Stunde des Abſchieds von der Pflicht, die nichts Einſchmeichelndes hat, wodurch ſie die Menſchen gewinnt, nichts Drohendes, wodurch ſie die Menſchen zum Gehorſam zwingt, die aber ein Geſetz aufſtellt, das ſich auch wider Willen Verehrung erwirbt. Der Chor ſang den ſcheidenden Kameraden das Komitat von Mendelsſohn.

VIII. Erlaſſe und Verfügungen der Behörden.

1. Min.⸗Erl. v. 6. 4. 1925: Die Lehrerkollegien werden mit der Ausarbeitung neuer Lehrpläne im Anſchluß an die veröffentlichten Richtlinien beauftragt.

2. Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 15. 4. 1925: Studienaſſeſſor Adolf Utzinger wird der Anſtalt als Erſatz für den nach Caſſel verſetzten Studienrat Schönberg überwieſen.

3. Min.⸗Erl. v. 10. 6. 1925: Zur Vermeidung von Unglücksfällen dürfen die Schüler eigene Geräte

für die Spielnachmittage nicht mitbringen.

4. Min.⸗Erl. v. 27. 6. 1925: Der wahlfreie Kurzſchriftunterricht darf nur in der Einheitskurzſchrift erteilt werden.

5. Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 15. 8. 1925: Dem Studienreferendar Dr. Friedrich Hofmann wird die ihm ſeinerzeit ausgeſtellte Beſcheinigung, nach der er ſeit dem 24. 4. 1925 am Realgymnaſium i. E. zu Hofgeismar vertretungsweiſe beſchäftigt iſt, beſtätigt.

6. Min.⸗Erl. v. 29. 8. 1925: Den Schülern iſt das Tragen von Abzeichen jeder Art in der Schule, auf Schulwanderungen und ſonſtigen Veranſtaltungen der Schule verboten; auch das Mitbringen von Abzeichen in die Schule iſt verboten. Die Schüler dürfen nicht Vereinigungen angehören, die ſich gegen den Staat oder die geltende Staatsform richten.

7. Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 10. 10. 1925: Studienaſſeſſor Dr. Karl Leibfried wird der Anſtalt als Erſatz für den nach Caſſel verſetzten Studienaſſeſſor Otto Wiepken überwieſen.

8. Verf. d. Prov.⸗Schulk. v. 12. 10. 1925: Studienaſſeſſor Otto Wiepken wird dem Realgymnaſium I in Caſſel überwieſen.

9. Min.⸗Erl. v. 5. 11. 1925: Belehrungen über das Verhalten der Schüler im Straßenverkehr werden den Schulen zur Pflicht gemacht.

10. Verf. d. Prov⸗Schulk. v. 16. 11. 1925: Studienaſſeſſor Dr. Friedrich Hofmann wird auch nach ſeiner Ernennung zum Studienaſſeſſor der Anſtalt weiterhin zur vollen Beſchäftigung überwieſen. 11. Min.⸗Erl. v. 20. 11. 1925: 9 Ganzwandertage werden für das Schuljahr feſtgeſetzt. 12. Min.⸗Erl. v. 23. 12. 1925: Die Verwendung von Schülern als Samnler bei öffentlichen Haus⸗ und Straßenſammlungen wird verboten. 13. Min.⸗Erl. v. 14. 1. 1926: Oſtern 1926 werden 3 pädagogiſche Akademien mit zweijährigem Bildungs⸗ gang für die Ausbildung der Volksſchullehrer eröffnet werden.