Jahrgang 
1910
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Abends nach Eintritt der Dunkelheit müssen die Schüler zu Hause sein; ein Aufenthalt außer dem Hause ist dann nur in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter zulässig.

Verboten ist: . der Besuch öffentlicher Gerichtsverhandlungen und Volksversammlungen, jede öffentliche Kundgebung l(auch in Zeitungen), . die Beteiligung an Vereinen irgend welcher Art und an deren Veranstaltungen,

jede Verbindung oder Vereinigung der Schüler unter sich und mit andern, deren Zweck dem Direktor nicht vorher angezeigt und von ihm gebilligt worden ist. Die Teilnahme an unerlaubten Verbindungen wird auf Grund des Ministerialerlasses vom 29. Mai 1880 mindestens mit schwerer Karzerstrafe und Androhung der Entfernung, in schweren Fällen mit Ausweisung bestraft,

5. der Besuch von Wirtshäusern, Konditorofen und ähnlichen Lokalen ohne Begleitung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, insofern nicht den Schülern der Prima von dem Direktor der Besuch einer Wirtschaft für bestimmte Tage und Stunden gestattet ist,

6. das Rauchen auf der Straße, auf Promenaden und in öffentlichen Lokalen, 7. die Benutzung von Leihbibliotheken.

Die einheimischen, bei ihren Eltern wohnenden Schüler dürfen Theater, öffent- liche Konzerte und Vorträge nur mit der Erlaubnis, öffentliche Bälle nur in Beglei- tung der Eltern oder ihrer Stellvertreter besuchen; die auswärtigen Schüler bedürfen in beiden Fällen der vorher einzuholenden Erlaubnis des Klassenlehrers.

Den Eltern wird dringend empfohlen, Mützen, Uberzieher, Regenschirme usw. ihrer Söhne mit eingenähten Namen zu versehen.

Ferner richte ich an die Eltern die dringende Bitte, von etwaigen Fällen einer ü ber- tragbaren Krankheit in ihrer Familie oder in ihrem Hause mir unverzüglich Mit- teilung zu machen und so die Schule in den von ihr zur Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheiten zu treffenden Maßregeln zu unterstützen.

Die nicht gerade seltene Erscheinung, daß Schülern beim Unterrichtsbetriebe Unfälle zustoßen, welche den Eltern oft erhebliche Kosten verursachen, hat mich veranlaßt, einer Offerte der Frankfurter Transport- UnfalL und Glas-Versicherungs-Actien- Gesellschaft in Frankfurt a. M. stattzugeben und den gemeinsamen Abschluß einer solchen Versicherung zu Gunsten der Schüler der Anstalt anzuregen. Ich erlaube mir daher, die Eltern unserer Schüler auf anliegenden Prospekt hinzuweisen und bitte, die angefügte Erklärung ausgefüllt an mich gelangen zu lassen.

Auch ersuche ich die Eltern, von den S. 12 abgedruckten Mitteilungen aus den Ver- fügungen der vorgesetzten Behörden Kenntnis nehmen zu wollen.

Zur Förderung des Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern ist die Einrichtung getroffen worden, daß jeder Lehrer wöchentlich eine Sprechstunde für die Eltern oder Pfleger seiner Schüler festgesetzt hat. Über Ort, Dag und Stunde, die von jedem Lehrer zur Sprechstunde bestimmt sind, gibt eine im Flur des Schul- gebäudes, gerade dem Haupteingang gegenüber angebrac hte UÜbersicht Auskunft. Außerdem ist in jedem Klassenzimmer ein besonderer Anschlag über die wöchent- lichen Sprechstunden der Lehrer der betr. Klasse angebracht, damit jeder Schüler stets ohne weiteres imstande ist, seinen Eltern darüber Auskunft zu geben. In etwaigen Zweifelfällen wolle man sich an den Pedellen wenden(Wohnung im Erdgeschoß). Die Eltern werden gebeten, von dieser Einrichtung, so oft es ihnen nur wünschenswert erscheint, Ge- brauch zu machen und nicht die Besuche auf die letzten Wochen zu verschieben. Wo es sich nicht um eine Auskunft allgemeiner Natur handelt, wolle man zunâchst mit den Herren Klassenlehrern und Fachlehrern in Verbindung treten und wo möglich sich einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer rechtzeitig die erforderlichen Erkundigungen über den betreffenden Schüler einziehen können.

Die Sprechstunde des unterzeichneten Direktors bleibt unverändert an allen Schultagen 1112 Uhr vormittags in seinem Amtszimmer.

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