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Die Abmeldung eines Schülers muß schriftlich durch den Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Direktor erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht innerhalb der ersten Woche nach dem Schulschluß eines Unterrichtsvierteljahres, so ist das Schulgeld für das nächste Vierteljahr noch zu entrichten.
Zur Aufnahme in die unterste Vorschulklasse ist in der Regel das vollen- dete sechste, zur Aufnahme in die Sexta der Hauptanstalt in der Regel das vollen- dete neunte Lebensjahr erforderlich.
An Vorkenntnissen wird für die Sexta verlangt:
1) Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Schrift,
2) Fertigkeit, Vorgesprochenes in beiderlei Schrift ohne gröbere Fehler gegen die Rechtschreibung leserlich, reinlich und nicht allzu langsam nachzuschreiben,
3) Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen,
4) einige Kenntnis biblischer Geschichten.
Montag den 4. April wird von morgens 8 Uhr ab die Aufnahme- prüfung der für die Hauptanstalt angemeldeten Schüler stattfinden, die für die Vorschulklassen l und 2 angemeldeten Knaben brauchen erst am Dienstag den 5. April, vormittags 8 Uhr zu kommen, die für die Vorschulklasse 3 ange- meldeten erst um 10 Uhr.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 5. April, vormittags 8 Uhr mit Gottes- dienst in der Turnhalle für die evangelischen, in der Stadtkirche für die katholischen Schüler. Danach haben sich sämtliche Schüler der Hauptanstalt zur Eröffnungsfeier in der Turnhalle einzufinden. Die Vorschüler kommen an diesem Tage um 10 Uhr zur Schule.
Die mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen usw. Angelegenheiten von dem Königl. Provinazial-Schulkollegium in Cassel für den Zeitraum von Ostern 1910 bis einschließlich Ostern 1911 festgesetzte Ferienordnung lautet folgendermaßen:
1. Pfingstferien: Schluß des Unterrichts: Freitag den 13. Mai nachmittags. Anfang des Unterrichts: Dienstag den 24. Mai.
2. Sommerferien: Schluß des Unterrichts: Freitag den 15. Juli nachmittags. Anfang des Unterrichts: Dienstag den 16. August.
3. Herbstferien: Schluß des Unterrichts: Sonnabend den 1. Oktober. Anfang des Unterrichts: Freitag den 14. Oktober.
4. Weihnachtsferien:
Schluß des Unterrichts: Mittwoch den 21. Dezember. Anfang des Unterrichts: Mittwoch den 4. Januar 1911.
5. Osterferien:
Schluß des Unterrichts: Mittwoch den 5. April. Anfang des Unterrichts: Donnerstag den 20. April.
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Dienstliche Zusendungen jeder Art bitte ich an„Die Direktion des Gym- nasiums nebst Realschule“, nicht an den Direktor persönlich zu richten. Höchst a. M., am 19. März 1910. Der Gymnasialdirektor Prof. Hafner.


