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Durch Erlaß des Herrn Miniſters vom 29. Januar 1874 wurde die höhere Bürgerſchule„in Anerkennung ihrer ſeitherigen Thütigkelt⸗ als vollberechtigt anerkannt.
III.(Hersfelder Intelligenzblatt vom 22. Werennger. 1874.)
Hersfeld, 21. Dezember.(Aus den öffentlichen Sitzungen des Bürgerausſchuſſes). Am Donnerstag, Freitag und Sonnabend wurde das ſtädtiſche Budget für 1875 vom Bürgerausſchuß gründlich durchberathen. Die mit der Prüfung deſſelben betraute Commiſſion referirte zunächſt über die Poſten, an denen geſtrichen, und über die, bei denen eine Mehreinnahme erzielt werden könne. Die meiſten Vorſchläge fanden die Zuſtimmung des Plenums. Die Einnahme, welche durch Erhebung von 8 Simpeln— bis jetzt hatten wir deren 4— gewonnen wird, iſt mit etwa 21,000 Mark angeſetzt. Da Einzelnes geſtrichen und verſchiedene Mehreinnahmen angeſetzt wurden, gehen 6000 Mark an jener Summe ab. Das Deficit des ganzen Voranſchlags beträgt etwas über 14,000 Mark und wird alſo eventuell auf etwa 8000 Mark gemindert. Es bleibt abzuwarten, in wie weit der Stadtrath zuſtimmt. Aus den gar nicht unintereſſanten Debatten, die, zumal wenn es ſich um Feſtſtellung des ſtädtiſchen Haushalts handelt, von unſern Mitbürgern fleißig beſucht zu werden verdienen, heben wir Folgendes hervor.(Folgen verſchiedene Einzelnheiten.) Als der Etat der höheren Bürgerſchule an die Reihe kam, brachte ein Redner die eventuelle Vereinigung der Real⸗ ſchule mit dem Gymnaſium zur Sprache; dadurch könne viel geſpart werden.(Die directen und indirecten Koſten belaufen ſich dieſes Jahr ſicherem Vernehmen nach auf etwa 4000 Thaler;*) der Staat gibt 2600 Thaler Zuſchuß). Es könnten wohl die drei untern Klaſſen gemeinſam ſein, ſodann eine beſondere Real⸗Tertia und Real⸗Secunda gebildet werden.(Die hierzu nöthigen drei Lehrer können mit jener Staatsſumme beſoldet und andere Mehrkoſten aus den Schulgeldern der hinzu⸗ kommenden Realſchüler beſtritten werden.**) Der Vorſitzende behielt eine genauere Discuſſion über dieſen Gegenſtand einer vertraulichen Sitzung vor. Man hörte bei jener Gelegenheit, daß auch ein Stadtrathsmitglied in derſelben Richtung ſich ausgeſprochen habe. Die Gehälter für die beiden Lehrer an der Vorſchulklaſſe der Realſchule wurden nur bis Oſtern bewilligt, was hierin ſeinen Grund hat.***) Anfang April d. J. hat der Stadtrath die Aufhebung der Vorſchule beſchloſſen, wozu der Bürgerausſchuß ſeine Zuſtimmung gegeben hat. Während die 2. Vorſchulklaſſe aus Mangel an Schülern einging, beſteht die erſte bis jetzt noch, obgleich der Realſchulvorſtand ſchon im April von n jenem Beſchluß in Kenntniß geſetzt worden iſt. Der Ausſchuß will zunächſt wiſſen, wie ſich
*) Im vorigen Programm war der Zuſchuß aus der Stadtkaſſe ebenfalls auf circa 12000 Mark angegeben; derſelbe betrug für 1878— 79 genau 10175 Mark, was hiermit berichtigt werden ſoll
**½) Nach der Darſtellung des Berichterſtatters behielt alſo die Stadt eine Art Realſchule und— hatte nichts dafür zu bezahlen!
***) Mit der Aufhebung der Vorſchule, die im April 1874 beſchloſſen wurde, ſollte alſo, nach obigem Bericht, ſchon damals— 1874— der Anfang zur Aufhebung der höheren Bürgerſchule ſelbſt gemacht werden— von da an war das Vertrauen auf den Fortbeſtand der Schule, die weſentliche Grundlage ihrer Exiſtenz, erſchüttert und auf die Dauer untergraben, woraus der Schule ganz beſondere und zum Teilunüberwindliche Schwierigkeiten erwuchſen.


