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demnächſt der Realſchulvorſtand auf jenen Beſchluß der ſtädtiſchen Behörden äußert. Zugleich hat der Bürgerausſchuß einſtimmig beſchloſſen, den Bürgermeiſter anzugehen, er möge die nöthigen Schritte thun, daß in Zukunft die Stadt durch zwei gewählte Mitglieder ihrer Behörden im Realſchulvorſtand vertreten ſei. Commerzienrath Brann iſt nämlich ſtändiges Mitglied deſſelben als Mitbegründer der höheren Bürgerſchule.
IV.(Heſſiſche Morgenzeitung Nr. 9326. Caſſel, Sonnabend den 20. September 1879.)
Hersfeld, 18. September. Es verlautet als ſicher, daß vor Kurzem die ſtädtiſchen Behörden in Übereinſtimmung mit dem Kuratorium die Vereinigung der hieſigen Realſchule mit dem Gym⸗ naſium im Princip einſtimmig beſchloſſen haben. Da nun jjeetzt erſt die ſpeziellen Verhandlungen mit der Regierung beginnen, ſo wird die eigentliche Vereinigung wohl erſt Oſtern erfolgen. Dann wird die Schülerzahl des hieſigen Gymnaſiums das vierte Hundert überſteigen. Jetzt zählt das Gymnaſium etwa 320 Schüler. Diejenigen, welche ſich dem Maturitätsexamen unterzogen, haben, wie das vorige Mal, alle beſtanden.
Am Schluſſe des vorigen Schuljahres erhielten das Zeugnis über die vwiſſenſchaftliche Be⸗ fähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt hne Abgangsprüfung die Unterſekundaner:
Wilhelm Groscurth aus Unterhaun, Johannes Hohmann aus Hersfeld, Samuel Nußbaum aus Rhina, Johannes Reinhard aus Hersfeld, Anton Schade aus Eiterfeld, Friedrich Schaub aus Rotenburg.
Das Lehrerkollegium hat im verfloſſenen Schuljahr keine Veränderung erlitten. Auch der Unterricht iſt nicht unterbrochen worden; nur Dr. Weingärtner wurde am Schluß des Winter⸗ ſemeſters durch Krankheit gehindert ſeine Lehrſtunden zu geben.
Dem Candidaten Schenk, der ſeit 1. Dezember 1878 mit Verſehung einer Lehrerſtelle an der Anſtalt beauftragt war, wurde durch Erlaß des Herrn Miniſters vom 10. Dezember v. J. ſeine Lehrthätigkeit als pädagogiſches Probejahr angerechnet und das auf den Bericht des Unterzeichneten vom Königlichen Provinzial⸗Schulkollegium hierüber ausgeſtellte Zeugnis ausgehändigt.
Der Allerhöchſte Geburtstag Seiner Majeſtät unſeres Kaiſers und Königs wird Sonnabend den 20. März feſtlich begangen werden.
Verfügungen der hohen Behörden.
Verfügung des Herrn Miniſters vom 22. Juli v. J., mitgeteilt durch Verfügung des König⸗ lichen Provinzial⸗Schulkollegiums vom 1. Auguſt, betreffend die Feier des Reformationsfeſtes in den Schulen.


