Jahrgang 
1925
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6. Schulgeldbefreiung wird nur würdigen und bedürftigen Schülern verliehen, die sich als solche an unserer Anstalt bereits bewährt haben. Für neu eintretende Schüler ist eine Bewährungs- frist nötig, ehe eine Verleihung erfolgen känn, in der Regel ein Jahr. Die Befreiung wird immer nur auf ein halbes Jahr gewährt. Gesuche mit eingehender Darlegung des Familienstandes und der Vermõögensverhältnisse sind vor Beginn der Oster⸗ bezw. Herbstferien an die Direktion der An⸗ stalt zu richten.

7. Die Eltern werden dringend gebeten, in stetem Verkehr mit der Schule zu bleiben und bei allem, was ihnen auffällt, Auskunft und Rat der Lehrer einzuholen. Sie dürfen niemals glauben, mit ihren Anliegen lästig zu fallen oder gar ihren Kindern zu schaden, wenn sie begründet erscheinende Klagen derselben zur Kenntnis der Lehrer bringen.

8. Für An⸗ und Abmeldungen sind die vorgeschriebenen Formulare zu benutzen, die beim Hausmeister vorrätig gehalten werden.

9. Bei genügender Beteiligung kann freiwilliger Unterricht im Englischen und Hebräischen einge- richtet werden, wenn die Teilnehmer sich bereit erklären, die entstehenden Kosten zu tragen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bis zum Schluß des Halbjahres.

10. Ueber die sog. Theaterfahrten herrscht vielfach noch Unklarheit, es sei daher folgendes bemerkt: Die Schule erblickt in der Möglichkeit, den Kindern die im Unterricht besprochenen Werke auf der Bühne vorzuführen, eine sehr wertvolle Ergänzung der Schularbeit, sie verkennt aber auch nicht die Schwierigkeiten, die für viele Eltern durch die Fahrten entstehen. Sie stellt es daher den Eltern völlig frei, ob sie ihre Kinder daran teilnehmen lassen wollen oder nicht, und übt ihrerseits nicht den geringsten Drud aus. Für die zurückbleibenden Schüler findet Unterricht statt, wenn nicht der Tag zu einer allgemeinen Schülerwanderung bestimmt wird.

11. Die Ferien für das Schuljahr 1920/27 sind folgendermaßen festgesetzt: Pfingsten 21. V.-1. VI.; Sommer: 2. VII. Z. VIII.; Herbst: 28. IX.-I3. X.; Weihnachten: 23. XII. 7. I. 27.; Schluß des Schuljahres: D. IV. 27.

12. Dienstliche Zusendungen aller Art sind anDie Direktion des Staatlichen Gymnasiums nicht an den Direktor persönlich zu richten. Sprechstunden des Unterzeichneten an den Werktagen (außer Sonnabend) 12 1 Uhr im Amtszimmer.

Hersfeld, den 22. April 1926. Dr. Köhler, Oberstudiendirektor.