Jahrgang 
1924
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4. Das Schulgeld beträgt z. Zt. monatlich 10 Mk. Abgehende Schüler haben für den Monat voll zu bezahlen, in dem die vorgeschriebene schriftliche Abmeldung eingelaufen ist. Neu eintretende Schüler entrichten für den Monat des Eintritts ihr Schulgeld, wenn sie nicht durch Vorlegung einer Quittung nachweisen, daß sie für denselben Monat schon an einer anderen öffentlichen höheren Lehranstalt bezahlt haben.

5. Gesetzliche Schulgeldermäßigung steht allen Eltern zu, die mehrere Kinder auf an⸗ erkannte öffentliche höhere Schulen oder Hochschulen schicken. Für das zweite Kind tritt eine Ermäßigung um 25% ein, für das dritte um 50%, für das vierte und jedes folgende um 100%.

6. Schulgeldbefreiung wird nur würdigen und bedürftigen Schülern verliehen, die sich als solche an unserer Anstalt bereits bewährt haben. Für neu eintretende Schüler ist eine Be⸗ währungsfrist nötig, ehe eine Verleihung erfolgen kann, in der Regel ein Jahr. Die Befreiung wird immer nur auf ein halbes Jahr gewährt. Gesuche mit eingehender Darlegung des Familienstandes und der Vermégensverhältnisse sind vor Beginn der Oster⸗ bezw. Herbstferien an die Direktion der Anstalt zu richten.

7. Die Eltern werden dringend gebeten, in stetem Verkehr mit der Schule zu bleiben und bei allem, was ihnen auffällt, Auskunft und Rat der Lehrer einzuholen. Sie dürfen niemals glauben, mit ihren Anliegen lästig zu fallen oder gar ihren Kindern zu schaden, wenn sie begründet er- scheinende Klagen derselben zur Kenntnis der Lehrer bringen.

8. Für An⸗ und Abmeldungen sind die vorgeschriebenen Formulare zu benutzen, die beim Hausmeister vorrätig gehalten werden.

9. Bei genügender Beteiligung kann freiwilliger Unterricht im Englischen und Hebrãischen eingerichtet werden, wenn die Teilnehmer sich bereit erklären, die entstehenden Kosten zu tragen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme bis zum Schluß des Halbjahres.

10. Die Ferien für das Schuljahr 1925/26 sind folgendermabßen festgesetzt: Pfingsten 29. V.. VI. Sommer: 3. VII. 4. VIII. Herbst: 20. IX. 14. X. Weihnachten: 23. XII. 7. I. 26. Schluß des Schuljahres: 27. III. 26.

11. Dienstliche Zusendungen aller Art sind anDie Direktion des Staatlichen Gymnasiums, nicht an den Direktor persönlich zu richten. Sprechstunden des Unterzeichneten an den Werktagen laußer Sonnabend] 12 1 Uhr im Amtszimmer.

Hersfeld, den 23. Mai 1925.

Dr. Köhler, Oberstudiendirektor.