Jahrgang 
1924
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P. S. K. v. 26. IV., S. 3234, Ueberweisung des Stud.-Ass. Voltz an die Anstalt v. 30. IV. ab. P. S. K. v. 26. IV., S. 3248, Ueberweisung des Stud.⸗Ass. Junker an das Landesgymn. in Corbach. P. S. K. v. 26. IV., 3258 betr. die Weiterbeschäftigung der Assessoren Schmidt und Ries. P. S. K. v. 15. V., 3013, Min.⸗Erl. v. 8. I. 24 betr. Stellung des Hebräischen als wahl⸗ richtsfach. . S. K. v. 2. 8. V., S. 4276, Ueberweisung des Std.⸗Ass. Casselmann an die Anstalt v. 1. V. ab. . S. K. v. 21. VI., 4223 betr. Wettkämpfe der höheren Lehranstalten um die Meisterschaft im Schlagballspiel.

P. S. K. v. 30. VI., 4704 betr. Bewertung des jüdischen Religionsunterrichts.

P. S. K. v. 2. VII., S. 5020, Ernennung des Hausmeisters auf Probe Kohlepp zum plan- mäßigen Hausmeister.

P. S. K. v. 21. VIII, 6101 betr. Ueberweisung des Stud.-Rats Rudolph an die Anstalt.

P. S. K. v. 28. VIII., S. 6342, Min.⸗Erl. v. 21. VIII. betr. die ungüúnstigen Aussichten des juristischen Nachwuchses.

Min. Erl. v. 16. IX, UII, Nr. 15051, Uebersendung zweier Abdrucke betr. Neuordnung des höheren Schulwesens. . S. K. v. 9. X., 7360, Min.⸗Erl. v. 30. IX betr. Aenderungen in der Uebergangsstundentafel. . S. K. V. 11. X. 7448, Ueberweisung des Stud.-Ass. Voltz an das Friedrichs⸗Gymnasium in Cassel. K. v. 21. NX., 7530 betr. 400 jähriges Jubiläum des ev. Kirchengesangbuches. K. v. 17. XI., 8410, Einreihung Hersfelds in die Ortsklasse B. K. v. 26. II., 25, 1928 betr. Gedenkfeier für die Opfer des Weltkrieges. K K K

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.v. 2. Z., 2073 betr. Trauerfeier für den verstorbenen Herrn Reichsprãsidenten. . v. 9. III., Die Einführung des LesebuchesWägen und Wirken wird genehmigt. . v. 10. III., Die Einführung von MensingDeutsche Grammatik für höhere Schulen

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S. K. v. 12. III., 2421, 4000 Mk. werden aus Ueberschüssen zu Anschaffungen bewilligt.

VIII. Mitteilungen an die Eltern.

1. Befreiungen vom Turn⸗ oder Spielunterricht können nur auf Grund eines kreisärzt⸗ lichen Gutachtens und höchstens auf ein halbes Jahr erfolgen. Es sind dazu nur die Formulare zu verwenden, die beim Hausmeister zur Verfügung gehalten werden.

2. Gesuche um Befreiung vom Unterricht unmittelbar vor oder nach den Ferien müssen ebenfalls von einem kreisärztlichen Gutachten unterstützt sein und sind an den Oberstudiendirektor zu richten, nicht an den Klassenlehrer.

3. Die Spielnachmittage und Schulwanderungen gehören zum Turnunterricht; die Schüler sind zur Teilnahme ebenso verpflichtet wie bei allem Unterricht. Versäumnisse ohne rechtzeitige und triftige Entschuldigung müssen bestraft werden.