Jahrgang 
1905
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Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:

1. Das Molitorsche Familienstipendium. Es wurde vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium dem Studiosus der Theologie Theys aus Hamm verliehen.

2. Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital beträgt am Ende des Rechnungsjahres 1904 3091,88 M.; davon sind 2800 M. in das Preußische Staatsschuld- buch eingetragen. Das Stipendium wurde vom Lehrerkollegium mit je 51 M den Ober- primanern Georg Jericho und Karl Euler bewilligt.

3. Das Schimmelpfengsche Familien-Benefizium. Dieses beträgt 12,19 M. Dasselbe wurde dem Oberprimaner Gottlieb Schuchard verliehen. Ferner wurden demselben aus den angesammelten Beträgen noch 87,81 M. zugewiesen.

Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinsenzuwachs auf 2832,05 M. erhöht.

NII. Mitteilungen an die Eltern und die Schüler.

Es erscheint nützlich, immer wieder aufs neue darauf hinzuweisen, daß unsre Realnebenkurse, in denen die nicht am griechischen Unterricht teilnehmenden Schüler Ersatzunterricht im Französischen, Englischen, im Rechnen und in der Mathematik erhalten, von dem Herrn Reichskanzler in aller Form anerkannt worden sind. Auch für die Schüler dieser Nebenkurse ist die Abschlußprüfung in allen Fächern des Gymnasialunterrichts aufgehoben. Doch müssen sie, um das Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienst zu erwerben, vor der Versetzung nach Obersekunda durch eine Prüfung nachweisen, daß sie in den Fächern des Ersatzunterrichts Genügendes ge- leistet haben. Im übrigen gilt für sie dasselbe, wie für alle andern Schüler. Alle Rechte, die früher an das Bestehen der Abschlußprüfung an neunklassigen, oder der Reifeprüfung an sechsklassigen Anstalten geknüpft waren, werden jetzt durch die Versetzuug nach Obersekunda erworben. Insbesondere erwerben die Schüler des Realnebenkursus durch die Versetzung nach Obersekunda auch das Recht, ohne Prüfung in die Obersekunda eines preußischen Realgymnasiums einzutreten.

Nach alledem kann den Eltern der nach Untertertia versetzten Schüler nach wie vor nur dringend empfohlen werden, wenn es bereits feststeht, daß ihre Söhne nicht studieren und überhaupt keine Laufbahn ergreifen sollen, die den Besuch der 3 oberen Klassen eines Gymnasiums zur Voraussetzung hat, beim Eintritt in die Untertertia statt des Unterrichts im Griechischen den Ersatzunterricht zu wählen. Für alle diese Schüler