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11. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 5. Juli. Zuweisung eines Exemplares des Jahrbuchs für Volks- und Jugendspiele, Jahrgang VII, als Geschenk des Herrn Ministers.
12. Desgl. vom 12. August. 5 Exemplare des unter Nr. 10 genannten Werkes werden als Geschenk des Herrn Ministers zur Verteilung an fleißige und befähigte Schüler übersandt.
13. Desgl. vom 13. August. Der Kandidat des höhern Schulamts Paul wird mit Erteilung von 13 Unterrichtsstunden beauftragt.
14. Desgl. vom 20. August. Die Anschaffung einer Kolossalbüste des Fürsten Bismarck wird genehmigt.
15. Desgl vom 13. September. Der Direktor wird mit der Versehung der Ge- schäfte des Königlichen Kommissars bei der bevorstehenden Reifeprüfung beauftragt.
16. Desgl. vom 1. Oktober. Der Auftrag für den Kandidaten Paul(vergl. Nr. 13) wird verlängert. 1
17. Desgl. vom l. Oktober. Der Auftrag für den Volksschullehrer Heine- mann(vergl. Nr. 4) wird verlängert.
18. Ministerialerlaß vom 20. Mai, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 15. Oktober, betr. Maßregeln zur Verhürung der Uber- tragung ansteckender Augenkrankheiten durch die Schüler.
19. Ministerialerlaß vom 12. Oktober, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 21. Oktober. Es wird auf das bei Ulrich Meyer in Berlin erschienene Kunstblatt„Panorama von Jerusalem“ aufmerksam gemacht.
20. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 22. Oktober. Am Tage der Urwahlen zum Landtage ist der Unterricht sachgemäß zu beschränken.
21. Desgl. vom 25. Oktober. Die Anschaffung eines Sprühapparates für die Turnhalle wird genehmigt.
22. Desgl. vom 9. November. Der Direktor wird ermächtigt, den Kaplan Pfeifer mit Erteilung des katholischen Religionsunterrichts zu beauftragen.
23. Desgl. vom 21. November. Bestimmung über den Termin für die Abmeldung von Schülern(vergl. unter VII am Schluß).
24. Ministerialerlaß vom 25. Oktober, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 24. November. Vorschriften über Heizung und Reinigung der Turnhallen.
25. Desgl. vom 26. Oktober, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provin- zial-Schulkollegiums vom 24. November. Es wird daran erinnert, daß Maschinenbaube- flissene, die später in den Staatsdienst eintreten wollen, vor Beginn des Studiums auf der technischen Hochschule ein Jahr und, wenn sie zu Ostern von der Schule abgehen, zunächst ein halbes Jahr als Eleven unter der Aufsicht und Leitung des Präsidenten einer Königlichen Eisenbahndirektion durchzumachen haben.
26. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 28. November,


