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II. Verfügungen der vorgesetzien Behörden.
1. Ministerial-Erlaß vom 21. Februar, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 5. März. UÜber den Zustand der Gebäulichkeiten der Anstalt ist Bericht zu erstatten.
2. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 22. März, betr. Genehmigung der Annahme der Wahl zu Stadtverordneten für Prof. Dr. Klippert und Lehrer am Gymnasium Berge.
3. Desgl. vom 2. April enthält Bestimmungen über den Leihverkehr mit der Königlichen Bibliothek zu Berlin und den Universitätsbibliotheken.
4. Desgl. vom 4. April. Volksschullehrer Heinemann wird für das Sommer- halbjahr mit Erteilung von 9 Turnstunden und 1 Singstunde beauftragt.
5. Ministerial-Erlaß vom 15. April, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 28. April, betr. die Berechtigungen, welche die an dem Realnebenkursus teilnehmenden Untersekundaner durch das Bestehen der Abschlußprüfung erwerben(vergl. unter VII).
6. Desgl. vom 7. März, mitgeteilt am 7. Mai. Von der für die Supernumerare bei der Verwaltung der indirekten Steuern vorgeschriebenen schriftlichen und mündlichen Prüfung sind diejenigen Bewerber, welche die Abgangsprüfung auf einem Gymnasium, Realgymnasiumodereiner Oberrealschule bestanden haben, zu entbinden, sofern sich nicht aus dem Abgangszeugnisse Bedenken hiergegen erheben.
7. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 2. Juni, nach welcher durch Allerhöchsten Erlaß vom 28. April dem Professor Kraatz der Rang der Räte 4. Klasse verliehen worden ist.
S. Ministerialerlaß vom 4. Juni, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Pro- vinzial-Schulkollegiums vom 11. Juni. Die Schrift„Kaiser Wilhelm II. u. s. w.“ von Paul von Schmidt wird zur Anschaffung empfohlen.
9. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 21. Juni. Die in betreff des Radfahrens der hiesigen Gymnasiasten erlassenen besonderen Vorschriften sind mitzuteilen.
10. Ministerialerlaß vom 18. Juni, mitgeteilt durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 27. Juni. Es wird auf das Werk„Unser Kaiser. Zehn Jahre der Regierung Wilhelms II.“ von Georg W. Büxenstein hingewiesen.


