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Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium(zu Händen des Gymnasialdirektors), die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gymnasialdirektor zu richten.
Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:
1. Das Molitorsche Familienstipendium. Es wurde dem Studiosus der Theologie und Philologie Georg Schüler verliehen.
2. Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital beträgt am Ende des Rech- nungsjahres 1895/96 2964,34 Mark; es ist, soweit angängig(2800 Mk.), in das Staatsschuld- buch eingetragen worden. Das Stipendium wurde mit je 57 Mark dem Oberprimaner Otto Berlit und dem Unterprimaner Justus Herwig bewilligt.
3. Das Schimmelpfennigsche Familien-Benefizium. Dieses be- trägt 12,19 Mark; es wurde dem Oberprimaner Otto Berlit verliehen.
Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinseszuwachs und durch eine Zuwendung aus dem Ertrage einer Schüler- aufführung von 1750 Mark auf 1825 Mark vermehrt.
VII.
Mitteilungen an die Eltern und die Schüler.
Mit dem Beginn des neuen Schuljahres erreicht die Umwandlung der Realprogymnasial- klassen in Realparallelabteilungen ihren Abschluß, indem auch für die Untersekunda die Realparallelabteilung eingeführt wird. Es ist von Wichtigkeit, immer wieder aufs neue darauf hinzuweisen, daß die Schüler, welche die Realparallelabteilungen besuchen und am Schluß des Besuches der Untersekunda die Abschlußprüfung bestehen, genau dieselben Be- rechtigungen erwerben, wie die Schüler, die nach dem Bestehen der Abschlußprüfung von der Gymnasialsekunda oder von der Sekunda eines Realgymnasiums abgehen.
Demnach empfiehlt sich's nach wie vor für alle Schüler, von denen es bereits fest- steht, daß sie nicht studieren und überhaupt keine Laufbahn ergreifen sollen, die den Besuch der 3 oberen Klassen eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums zur Voraussetzung hat, beim Eintritt in die Untertertia statt des griechischen Unterrichts den englischen und franzö- sischen Unterricht zu wählen. Die Kenntnis des Englischen und die Vertiefung ihrer Kennt- nisse im Französischen wird für alle diese Schüler weit wertvoller sein, als die Kenntnis der Elemente des Griechischen. Für diejenigen nach Untertertia versetzten Schüler hingegen, von denen es noch nicht feststeht, welchen Beruf sie ergreifen wollen, ist natürlich die Teilnahme am griechischen Unterricht vorzuziehen.
Auf Anordnung Sr. Excellenz des Herrn Ministers bringe ich folgenden Ministerial- Erlaß zur allgemeinen Kenntnis.
„Durch Erlaß vom 21. September 1892 U II 904 habe ich das Königliche Provinzial- Schulkollegium auf den erschütternden Vorfall aufmerksam gemacht, der sich in jenem Jahre


