— 36—
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 13. April— zu Michaelis der Be- ginn des neuen Semesters, für die beiden anderen Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.
Hersfeld den 23. März 1896.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duden.


