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Gesangstücke gemischten Inhalts für Männer- oder gemischten Chor ohne oder mit Be- gleitung, die bei Schulfestlichkeiten oder anderen Veranlassungen öffentlich zum Vortrag kamen, wie solches z. B. im vergangenen Jahre mit den Altniederländischen Volksliedern von Cremser und Schillers Glocke, komp. von Romberg, geschah. In den andern Abtei- lungen wurde durchgenommen Noten- und Pausenkenntnis, Takt- und Tonarten, Tonleiter-, Treff- und Vortragsübungen, ein- und zweistimmige Volkslieder, Choräle und dergl. Im Wintersemester wurde die 3. und 4. Abteilung wegen Verringerung der Zahl zusammen- genommen. Die ersten 4 Abteilungen unterrichtete Berge, die 5. Völker.
c) Zeichnen. Für die Schüler der Gymnasialklassen von Untersekunda auf- wärts war ein fakultativer Zeichenunterricht in wöchentlich zwei Stunden eingerichtet. Die Schüler arbeiteten nach plastischen Ornamenten mit Wiedergabe der Licht- und Schattenwirkung. Fortgeschrittene zeichneten nach Naturgegenständen z. B. lebenden Pflanzen, Teilen menschlicher Skelette oder übten sich in der farbigen Wiedergabe ver- schiedener Muscheln, Obstsorten oder ausgestopfter Tiere. Den Unterricht erteilte der Zeichenlehrer Lindow; es besuchten denselben im Sommersemester 10, im Winter- semester 4, im ganzen 10 Schüler.
Il. Verfügungen der vorqesetzten Behörden.
Nach Abschluß des Programms ging im vorigen Schuljahr noch eine Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 6. März ein, durch welche der Direktor ermächtigt wird, den Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Altenburg als unbesoldeten Hülfslehrer an der Anstalt zu beschäftigen.
Verfügungen aus diesem Schuljahr:
1. Unter dem 9. Mai übersandte das Königliche Provinzial-Schulkollegium für den Oberlehrer a. D. Oheim die Insignien des Roten Adlerordens 4. Klasse, den Se. Majestät der Kaiser und König ihm bei seinem Eintritt in den Ruhestand zu verleihen geruht hatte.
2. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 24. April, mit wel- cher 13 Exemplare der Festurkunde über die Einweihung der erneuten Schloßkirche in Wittenberg zur Verteilung an würdige evangelische Schüler der oberen Klassen am Re- formationsfeste eingesandt werden.
3. Durch Verfügung vom 9. Mai macht dieselbe Behörde auf einen Ministerial- erlaß vom 20. Dezember 1893 aufmerksam, nach welchem die Untersekundaner, welche am griechischen Unterricht nicht teilgenommen, dafür aber in der Tertia und der Unter- sekunda in der entsprechenden Stundenzahl Ersatzunterricht in den neuen Sprachen erhalten haben, in derselben Weise wie alle übrigen Schüler einer-Vollanstalt


