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1. standesamtliche Geburtsurkunde; 2. Impfschein(sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 3 Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, oder Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9—10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden. An Vorkenntnissen wird verlangt: 1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. . Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu
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schreiben: 1 Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben. 4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 23. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen des Gymnasiums und des Realprogym- nasiums 120 Mark jährlich und ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wonn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben) abge- meldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 22. April— zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die
beiden anderen Quartale der 1. Juli und der l. Januar.
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Hersfeld den 3. April 1895.
Der Königliche Gymnasialdirektor Dr. Duden.


