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2) Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapital erfuhr einen Zuwachs von 75 Mark durch eine Gabe ehemaliger Schüler der Anstalt(Ehringhaus, Henkel, Opper, Scheuer- mann, Schmidt, Wackerbarth), abgeliefert von Prorektor Oberlehrer Dr. Schmidt. Den freund- lichen Gebern spreche ich den verbindlichsten Dank aus. Das Kapital beläuft sich jetzt auf 2537,73 Mark, das Stipendium wurde mit je 57 Mark dem Oberprimaner Johannes Fenner und dem Unterprimaner Gustav Diebel bewilligt..
3) Das Schimmelpfengsche Familien-Benefizium. Dasselbe beträgt 12,19 Mark und wurde dem Primaner Bruno Berlit verliehen, dem auch der aus den Vorjahren in Ermangelung von Bewerbern aufgewachsene Betrag bewilligt wurde.
Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinsenzuwachs und durch eine Zuwendung aus dem Ertrage einer Schüleraufführung von 1204,33 Mark auf 1275 Mark vermehrt.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Die wichtigsten Bestimmungen über das von den Schülern einzuhaltende Betragen sind folgende:.
Die Wahl einer Wohnung für neu aufzunehmende Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors. Ferner ist zu jedem Wechsel der Wohnung vor dem Kündigen derselben und vor dem Mieten einer andern die Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius einzuholen.
So lange ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumt, darf er ohne Erlaubnis eines Lehrers seine Wohnung nicht verlassen.
Um die Schüler an eine feste Ordnung in der Anfertigung ihrer Schularbeiten zu ge- wöhnen, werden für die Klassen Sexta bis Tertia einschließlich je nach der Jahreszeit bestimmte Arbeitsstunden festgesetzt, innerhalb deren die betreffenden Schüler das Haus nicht ohne Erlaubnis des Ordinarius verlassen dürfen.
Für alle Schüler wird— je nach den Klassen und je nach der Jahreszeit verschieden — eine Abendstunde festgesetzt, nach welcher dieselben zu Hause sein müssen.
An öffentlichen Lustbarkeiten aller Art, als Bällen, theatralischen Vorstellungen, Kon- zerten, Partien, dürfen die Schüler nur miͤt Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius teil- nehmen.
Regelmäßige Zusammenkünfte, welcher Art sie auch sein mögen, ebenso Vereinigungen 5


