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1. Kommunizierende Röhre für verschiedene Flüssigkeiten. 2. Blase mit Hahn. 3. Apparat zur Demonstration des Mariotteschen Gesetzes. 4. Mariottesche Flasche. 5. Bodendruckapparat. 6. Endosmometer. 7. Konvergente Glasplatten und kleine Glasplatten an Fäden. 8. Gestell mit Häkchen und fester Rolle. 9. Rollen mit Klemmschrauben. 10. Vertikaler Maßtab. 11. Luft- stoßapparat. 12. Eine Dynamomaschine. 13. Stromregulator. 14. Apparat mit 4 Glühlampen. 15. Selbstthätiger Bogenlichtregulator. 16. Drahtschmelzvorrichtung. 17. Stöpselrheostat. 18. Bleisicherung. 19. Verteilungsapparat. 20. Apparat zum Durchbohren von Glas. 21. Um- schalter. 22. Inklinationsnadel. 23. Galvanoplastischer Apparat. 24. Mikrophon. 25. 2 Crooke- sche Röhren. 26. Wasserzersetzungsapparat. 27. 2 Stimmgabeln auf Resonanzboden. 28. Schreibstimmgabel. 29. Labialpfeife. 30. Apparat zur Erläuterung der Ausdehnung durch die Wärme, 31. Messingkugel in kaltem Wasser schwimmend, in warmem untergehend. 32. Ein Stück Woodsches Metall. 33. Ein Radiometer. 34. Ein Kölbchen mit dunkler Flüssigkeit. 35. Heliostat. 36. Apparate zur Erläuterung des Reflexions- und des Brechungsgesetzes. 37. Win- kelspiegel. 38. Konvexlinse mit Stativ. 39, Fadentelephon. 40. Gewichtssatz.
Von einem Schulfreund erhielt das physikalische Kabinett eine Glühlampe(100 Kerzen stark) zum Geschenk.
VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer Anlagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schaulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches ver- liehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluß dem Unter- zeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium, die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gym- nasialdirektor zu richten.
Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:
1) Das Molitorsche Familienstipendium. Dasselbe wurde für das Som- mersemester dem Studiosus der Theologie Rudolf Ritter verliehen; für das Wintersemester lag keine Bewerbung vor.


