Jahrgang 
1884
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preuszische Expedition nach Ostasien, 4 Bde. mit Ansichten aus Japan, China und Siam, fernerNr. 50, 51, 56 und 57 der geologischen Karte von Preuszen und den thüringischen, Staaten nebst Erläuterungen. Von der Verlagshandlung F. A. Herbig, BerlinPlötz Schul- grammatik und Elementargrammatik der franz. Sprache je 2 Exemplare. Von der Verlags- handlung von Dietrich Reimer, BerlinAdami-Kieberts Schulatlas 8. Aufl. undKieperts Schulatlas der alten Welt. Von Frau Dr. Ritz einige Schulbücher aus dem Nachlasse ihres Mannes. Von Herrn Dr. ph. Hoeniger in Bonn Schulbücher aus dem Nachlasse seines ver- storbenen Bruders. Vom Obertertianer Hermann NollKlee, Zwanzig deutsche Volksbücher. Von Herrn Dr. phil. Bernhard Heil eine Anzahl Schulbücher. Für diese Geschenke wird hiermit im Namen der Anstalt der verbindlichste Dank ausgesprochen.

Die Lehrmittel für den naturbeschreibenden Unterricht der Anstalt wurden durch eine Anzahl ausgestopfter Vögel und eine Käfersammlung vermehrt.

Als Geschenk erhielt die Anstalt eine Sammlung von Anilinfarben aus der Anilin- farbenfabrik der Herren Kalle& Cie. in Biebrich. Für das schöne Geschenk spricht der Unterzeichnete auch an dieser Stelle den verbindlichsten Dank aus.

VI.

Die wichligsten-Beslimmungen über das von den Schülern einzuhaltende Betragen, sowie über die Erteilung von Beneſizien(Freitisch und Schulgeldbefreiung.)

Die Wahl einer Wohnung für neu aufzunehmende Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors. Ferner ist zu jedem Wechsel der Wohnung vor dem Kündigen derselben und vor dem Mieten einer anderen die Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius einzuholen.

So lange ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumt, darf er ohne Erlaubnis eines Lehrers seine Wohnung nicht verlassen.

Um die Schüler an eine feste Ordnung in der Anfertigung ihrer Schularbeiten zu ge- wöhnen, werden für die Klassen Sexta bis Tertia einschlieszlich je nach der Jahreszeit be- stimmte Arbeitsstunden festgesetzt, innerhalb deren die betreffenden Schüler das Haus nicht ohne Erlaubnis des Ordinarius verlassen dürfen.

Für alle Schüler wird je nach den Klassen und je nach der Jahreszeit verschieden eine Abendstunde festgesetzt, nach welcher dieselben zu Hause sein müssen.

An öffentlichen Lustbarkeiten aller Art, als Bällen, theatralischen Vorstellungen, Kon- zerten, Partien, dürfen die Schüler nur mit Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius teilnehmen.

Regelmäszige Zusammenkünfte, welcher Art sie auch sein mögen, ebenso Vereinigungen