Jahrgang 
1884
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leben zu können. Unbemittelte sollten die genannten Berufsarten nur dann ergreifen, wenn sie auf Grund besonders guter Begabung hoffen dürfen, auszergewöhnlich früh zu einer An- stellung zu gelangen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 21. April 8 Uhr morgens mit der Aufnahme- prüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 20. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Impfschein (sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12, Lebensjahr bereits über- schritten haben, über die erneute Impfung); 2. Geburtsschein; 3. Abgangszeugnisse von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das Zeeisnetote. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahms- weise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

2. Fähigkeit mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.

4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

5 Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und des Neuen Testaments.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 22. April früh 7 Uhr.

Das Schulgeld beträgt jährlich:

für Sexta und Quinta 66, Quarta 78, Tertia, 84, Sekunda und Prima 96 Mark.

Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäszig(vergl. oben S. 28, Z. 16) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres also in diesem Jahre der 21. April zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden andern Quartale der 1. Juli und Uer 1. Januar.

Her sfeld, den 28. März 1884.

UN Uirektor des Königlichen Wmmarimms 1 Walxrog,mmüim Dr. Duden.