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Verlangen des Direktors ist ein ärztliches Zeugnis beizubringen, dass das Rauchen dem Be- treffenden nicht schädlich sei. Das Rauchen an öffentlichen Orten, insbesondere auch auf den Spaziergängen in nächster Nähe der Stadt, ist unter allen Umständen untersagt.
Die Schüler dürfen niemand ohne Erlaubnis des Direktors oder ihres Ordinarius be- herbergen. Ebensowenig darf ein Schüler ohne Erlaubnis des Directors oder des Ordinarius eine Nacht auszerhalb seiner Wohnung zubringen.
Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleisz und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer Anlagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflege- befohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluss dem Unterzeich- neten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das König- liche Provinzial-Schulkollegium, die um Schulgeldbefreiung an die Königliche Gymnasial- Verwaltungs-Kommission zu richten.— Den dritten Brüdern wird auf Nachsuchen der
Eltern das Schulgeld erlassen.
Ordnung der Prüfung.
Freitag den 31. März.
8— 8 ¾ Sexta: Latein. Schenkheld. Naturgeschichte. R. Heermann. 84— 93½ Quinta: Latein. Mathi. Rechnen. A. Heermann. 9½— 10 ¼ Quarta: Latein(Tirocinium). Hafner. Französisch. Mannss. 104— 11 Untertertia: Griechisch. Hafner. Geschichte. Mannss. 11— 11¾ Obertertia: Latein(Caesar). Bosing. Arithmetik. Klippert. 2— 2 ½ Untersekunda: Latein(Vergil). Bender. Griechisch(Lysias). Mathi. 2¾— 3½ Obersekunda: Latein(Cicero). Dieterich.
Geschichte. Wachenfeld. 3 ½— 4 ½ Ober- und Unterprima: Latein(Tacitus). Meyer. Griechisch(Thukydides). Berlit.


