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Mitteilung an die Eltern
Von Ostern ab wird die höhere Bürgerschule mit dem Gymnasium vereinigt werden- d. h. Gymnasium und höhere Bürgerschule werden eine einzige Lehranstalt bilden, die auf gemeinsamem Unterbau einerseits zum Gymnasium, andererseits zur höheren Bürgerschule (Realschule I. O.) sich aufbaut.
Sexta und Quinta beider Anstalten werden vollständig mit einander verschmolzen; von Quarta ab gehn neben den Gymnasialklassen Realparallelklassen her, für welche die Anstalt dieselben Berechtigungen hat, welche den entsprechenden Klassen der Realschule I. O. zustehn. Wenn, wie zu erwarten, der Anfang des Griechischen von Quarta nach Tertia verlegt wird, so werden auch für die Quarta die Lehrpläne beider Anstalten sich nahezu decken. Eine Entscheidung für die Gymnasial- oder Realklassen braucht dann erst bei der Versetzung in die Tertia getroffen zu werden. Einstweilen ist diese Frage noch nicht entschieden und für jetzt werden daza schon die Eltern oder Vormünder der nach Quarta versetzten bezw. der für die Quarta angemeldeten Schüler sich darüber schlüssig zu machen haben, ob ihre Söhne oder Mündel in die Gymnasial- oder in dié Realquarta eintreten sollen. Im allgemeinen wird es sich empfehlen, für diejenigen Schüler, von denen es bereits feststeht, dass sie nicht einen Lebensberuf ergreifen sollen, für welchen das Gymnasial-Abiturienten-Examen notwen- dig ist, die Realabteilung zu wählen; insbesondere wird die nicht ganz kleine Zahl derjenigen, welche die höhere Bildungsanstalt nur so lange besuchen wollen, bis sie das Zeuguis für den einjährigen Dienst erhalten, wohlthuen, dieses Ziel auf der Realabteilung zu erstreben. In der Realabteilung wie in dem Gymnasium wird dieses Zeugnis beim Eintritt in die Ober- sekunda erteilt; es ist also auf beiden Wegen gleich schnell zu erlangen, und jedenfalls hat. derjenige, welcher nur bis zur Obersekunda eine höhere Lehranstalt besuchen will, an den Kenntnissen, welche die Reife für Obersekunda einer Realschule voraussetzt, einen für seine Zzwecke viel wertvolleren Besitz, als das Gymnasiam ihn zu gewähren im Stande wäre.
Aus ähnlichen Gründen möchten wir auch den Angehörigen derjenigen Schüler, welche jetzt in die Untertertia eintreten, und mehr noch desjenigen, welche nach einjährigem Besuch der Untertertia nicht in die Obertertia versetzt werden konnten, zu erwägen geben, ob sie ihre Söhne in der Gymnasialabteilung lassen, oder in die Realabteilung übergehen lassen wollen. Wer nicht das Abiturientenexamen machen will, der wird besser thun, auch als Tertianer noch zur Realabteilung überzugehen. Bei dieser Stufe ist der UÜUbergang noch leichit zu be- werkstelligen, da die Gymnasialtertianer nur ein verhältnismäszig kleines Masz von Kenntnissen im Englischen und im Rechnen(bezw. der Mathematik) nachträglich zu erwerben brauchen, um für die Realtertia reif zu sein. Je weiter hinauf, um so schwieriger ist natürlich der Übergang. Für jeden einzelnen Fall sind der Unterzeichnete und die betr. Lehrer gern zu.
Ratschlägen bereit.


