Jahrgang 
1878
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vielmehr in seinen Wirkungen, wenn auch nicht in seinen Zwecken, darauf hinauslief, die Aul- rechthaltung der Disziplin und die Einwirkung der Lehrer auf das sittliche Verhalten der Schüler nahezu unmöglich zu machen. Die durch Ehrenwort und Handschlag übernommene Verpflichtung aller Mitglieder dieser Verbindungen oderCorps, vor jedem Nichteingeweihten, also nicht nur vor den Lehrern, sondern auch vor den Mitschülern und insbesondere vor den Eltern die Existenz der Verbindung geheim zu halten nötigte zur fortgesetzten, stets sich wiederholenden Lüge gerade gegenüber denjenigen Personen, die an dem Wolergehen der jungen Leute das wärmste Interesse haben, die sie mit der reinsten Liebe umfangen und die am besten in der Lage sind, zu wissen, was für sie gut, was schädlich ist, gegenüber Eltern und Lehrern. Dass diese Gewöhnung an die Lüge das feine sittliche Gefühl abstumpfen, dass das Bewusstsein, stets ein Geheimniss vor seinen nächsten und liebsten Angehörigen bewahren zu müssen, das Vertrauensverhältniss, welches zwischen Eltern und Kindern, zwischen Erziehern und Zöglingen obwalten sollte, schädigen oder völlig vernichten muss, bedarf keines Beweises. In der Tat haben sämtliche Angehörige der von uns bestraften Schüler, mit denen ich in dieser Angelegenheit zu verkehren hatte, zum Teil mit den Ausdrücken der tiefsten Entrüstung, sich dahin ausgesprochen, dass auch sie nicht ins Vertrauen gezogen, viel- mehr fortgesetzt von ihren Söhnen hintergangen worden seien. Fast schlimmer noch als die durch die Angehörigkeit zu einer derartigen Verbindung mit Notwendigkeit erforderte stete Lüge ist die von den meisten nur zu gut befolgte Anweisung zur Sophistik, welche die, seis nun als mündliche Tradition, seis als Teil der schriftlich aufgezeichneten Statuten be- stehende Bestimmung enthält, nach welcher, sobald eine Untersuchung über Verbindungswesen beginnt, die Verbindung von selbst aufgelöst ist, und jeder alsdann mit gutem Gewissen sagen kann, dass er keiner Verbindung angehöre, ja dass überhaupt eine solche nicht bestehe. lch enthalte mich hier, wo ich lediglich Tatsächliches zu berichten habe, jeder weitern Betrach- tung über die verderblichen Wirkungen, welche derartige Bestimmungen und überhaupt das ganze, wie wir uns aus den uns vorliegenden Statuten und Protokollen überzeugt haben, allen idealen Gehaltes vollständig bare Treiben der Verbindungen auf die intellektuelle und moralische Entwickelung der Schüler ausüben muss.* Noch weniger ist hier der Ort zu untersuchen, ob und wiefern die Schulgesetze oder die tatsächliche Handhabung der Disziplin durch die Direktoren und Lehrerkollegien wirklich Zustände geschaſten hat, in denen es der Jugend unmöglich ist, innerhalb der Schranken des Erlaubten diejenigen Erholungen und Vergnügungen zu finden, nach welchen junge Leute von dem Alter und dem Bildungs- stand der Schüler einer Prima und Secunda stets gestrebt haben und stets streben werden. Nur als Tatsache, die wol auch in weiteren Kreisen Interesse finden dürfte, berichte ich noch, dass wir kurz nach Entdeckung jener Verbindungen, welchen im ganzen ca. 50 Schüler von I- III.b hinab angehört hatten, nach eingehender Beratung im Lebrerkollegium und nach

* Wie der Herr Minister die Sache auffasst, geht aus der oben S. 16 unter Nr. 26 aufgeführten Verfügung

hervor.