Jahrgang 
1878
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eingeholter, wie ich mit groszem Dank erwähne, sofort bereitwilligst gegebener Genehmigung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, einen Gedanken praktisch zur Ausführung gebracht haben, dessen Berechtigung ich schon lange vorher meiner hohen vorgesetzten Behörde gegen- über auszusprechen mir erlaubt hatte, den Gedanken nämlich, dass, wenigstens bei Verhält- nissen wie sie hier und in andern kleinen Städten vorliegen, die Schule sich nicht darauf be- schränken dürfe, Übertretungen der Schulgesetze zu strafen, sondern vielmehr Veranstaltungen treffen mässe, welche dem berechtigten Verlangen der Jugend nach Erbolung entgegenkommen und die Versuchung, an unerlaubten Vergnügungen sich zu beteiligen, beseitigen, oder doch mindern. Die in Rede stehende Einrichtung besteht darin, dass an je 2 Tagen der Woche zu bestimmten Abendstunden den Schülern der oberen Klassen in einem Nebenbau des Gymnasiums eine Anzahl Spiele wie Schach, Dame, Belagerungspiele, Tivoli, Schnurrbrett, Billardino sowie eine Anzahl Bildwerke, einige Nachschlagebücher, und eine Zeitschrift, die Illustrirte Zeitung, zur Verfügung gestellt werden; auch ist ihnen Gelegenheit geboten, daselbst eine Ertrischung zu sich zu nehmen. Für die Schüler der beiden Tertien ist einmal wöchentlich ein ähnlicher Unterhaltungsabend eingerichtet. Auszerdem ist den Schülern der oberen Klassen nach wie vor gestattet, einmal in der Woche in Begleitung eines Lehrers ein in der Nähe der Stadt liegendes Wirtschaftslokal zu besuchen. Es wäre verfrüht, wenn wir aus dem UÜUmstande, dass nach dem Iuslebentreten jener Unterhaltungsstunde noch keine Bestrafung wegen Wirtshausbesuches oder ähnlicher Ver- gehungen notwendig geworden ist, weitgehende Folgerungen ziehen wollten; es muss längere Zeit darüber hingehen, ehe man von einer Bewährung der Einrichtung sprechen darf. Indessen darf doch schon jetzt wenigstens gesagt werden, dass an jenen Unterhaltungsabenden noch nichts vorgekommen ist, was uns irgend ein Bedenken über die Angemessenheit und Zweck- mäszigkeit der ganzen Maszregel erregen könnte. Wir müssen unserer Jugend vielmehr das Zeugniss geben, dass sie unsere Bemühungen, auch für ihr Vergnügen zu sorgen, mit Dank- barkeit angenommen hat und mit Bescheidenheit und Anstand von der ihr gebotenen Erholung Gebrauch macht. Allerdings mag zu der in den letzten 4 Monaten beobachteten guten Haltung un- serer Schüler wol auch die mit vollem Recht unter ihnen wie unter dem Publikum herrschende Meinung, dass jetzt, da den Schülern so manches früher Verbotene erlaubt, so manche Vergnü- gungen gestattet sind, jede Ubertretung der Schulgesetze, insbesondere der den Wirtshausbesuch betreffenden Bestimmungen, mit unnachsichtlicher Strenge werde bestraft werden, wesentlich beigetragen haben.